Die Unterlagen müssen im Rahmen der Antragsstellung eingescannt und im PDF Format hochgeladen werden.
Ein Absenden des Antrags ist nur bei Vollständigkeit möglich. Das Antragsformular kann nicht zwischengespeichert werden. Aus diesem Grund sollten Sie alle der nachfolgend benannten Unterlagen vollständig vorbereiten, bevor Sie auf den Antrag klicken!
- gültiger Reisepass/Nationalpass bzw. Passersatz (Hauptseite) des einreisewilligen Drittstaatsangehörigen
- Kopie des aktuellen EU-Aufenthaltstitels inklusive Zusatzblatt, sofern sich die/der Drittstaatsangehörige bereits in einem EU-Staat aufhält
- Vollmacht des zukünftigen Arbeitgebers, ggf. Untervollmacht
- Tabellarischer Lebenslauf in deutscher Sprache
- Nachweis über einen akademischen Abschluss mit Nachweis über die Anerkennung der Gleichwertigkeit zu einem deutschen Abschluss, sofern vorhanden
- Nachweis über einen Berufsausbildungsabschluss mit Nachweis über die Anerkennung der Gleichwertigkeit zu einem deutschen Abschluss, sofern vorhanden
- ggf. Erklärung zu einer noch nicht festgestellten Gleichwertigkeit der ausländischen Ausbildung
- bei reglementierten Berufen: Nachweis über die rechtmäßige Ausübung des Berufs im Heimatstaat
- Nachweise über einschlägige Berufserfahrung, sofern erforderlich
- Arbeitsvertrag oder verbindliches Arbeitsplatzangebot
- Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis
- Für Familienangehörige: Kopie des Reisepasses/Nationalpasses (Hauptseite), Kopie des aktuellen EU-Aufenthaltstitels inklusive Zusatzblatt (sofern vorhanden), Nachweis über Sprachkenntnisse auf dem Niveau A1 (falls erforderlich – Ausnahmen siehe unten), Geburts- bzw. Eheurkunde oder Familienregister mit Legalisation oder Haager Apostille,
Im Einzelfall kann die Ausländerbehörde im Rahmen der Ihnen obliegenden Mitwirkungspflicht weitere Unterlagen anfordern. Die Dokumente und Angaben müssen grundsätzlich in deutscher Sprache vorgelegt werden.