Der Arbeitgeber schließt in Vollmacht der Fachkraft eine Vereinbarung mit der zuständigen Ausländerbehörde. Die Ausländerbehörde berät den Arbeitgeber über die Möglichkeit eines beschleunigten Fachkräfteverfahrens zum vorliegenden Antrag. Zudem holt sie die im Einzelfall notwendigen Zustimmungen anderer Stellen (wie z. B. die Anerkennungen von Qualifikationen, Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit etc.) ein.
Liegen alle erforderlichen Unterlagen und Zustimmungen anderer Stellen vor, erteilt die Ausländerbehörde bei positiver Entscheidung eine Vorabzustimmung. Diese ist für die Beantragung des Visums bei der deutschen Ausländervertretung notwendig. Sobald dies geschehen ist, kann die Fachkraft innerhalb von drei Wochen einen Termin bei der zuständigen deutschen Auslandsvertretung in Heimatland erhalten, um das erforderliche Visum zu beantragen.
Nach Einreise mit dem jeweiligen, erforderlichen Visum ist innerhalb der Gültigkeit eine Aufenthaltserlaubnis für den jeweiligen Aufenthaltszweck zu beantragen.
Es empfiehlt sich, sofern die Voraussetzungen vorliegen, die Möglichkeit der Online-Antragstellung zu nutzen. Diese finden Sie unter:
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