Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung des 2. Entwurfs zum Bebauungsplan Nr. 255-3.1 "BerlinerChaussee/ Friedrich-Ebert-Straße"
Zur Auslegung:
Der Stadtrat der Landeshauptstadt Magdeburg hat auf seiner Sitzung am 22.05.2025 beschlossen:
- Der 2. Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 255-3.1 „Berliner Chaussee/ Friedrich-EbertStraße“ und die Begründung/Umweltbericht werden in der vorliegenden Form gebilligt.
- Der 2. Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 255-3.1 „Berliner Chaussee/ Friedrich-EbertStraße“ und die Begründung/Umweltbericht sind gemäß § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen.
Ort und Dauer der öffentlichen Auslegung sind mindestens eine Woche vorher ortsüblich bekannt zu machen.
Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 4a Abs. 2 BauGB i. V. m. § 4 Abs. 2 BauGB parallel zur öffentlichen Auslegung zu beteiligen und gemäß § 3 Abs. 2 Satz 3 BauGB über die öffentliche Auslegung zu benachrichtigen.
Hinweise:
- Im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit wird der 2. Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 255-3.1 und die Begründung gemäß § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB im Internet unter www.magdeburg.de/auslegungen in der Zeit vom
30.06.2025 bis einschließlich 30.07.2025
veröffentlicht. - Die vorgenannten Planunterlagen liegen gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB zusätzlich in dem o. g. Zeitraum im Dezernat für Umwelt und Stadtentwicklung, Informationsbereich (Pförtner) und im Fachbereich Stadtplanung und Vermessung der Landeshauptstadt Magdeburg, An der Steinkuhle 6, 39128 Magdeburg
während der Dienstzeiten
montags von 08:00 Uhr – 15:00 Uhr
dienstags von 08:00 Uhr – 17:30 Uhr
mittwochs von 08:00 Uhr – 15:00 Uhr
donnerstags von 08:00 Uhr – 15:00 Uhr
freitags von 08:00 Uhr – 12:00 Uhr
für alle Personen zur Einsicht öffentlich aus.
Bei Fragen zu den Auslegungsunterlagen bitten wir Sie um vorherige telefonische Terminvereinbarung mit der zuständigen Sachbearbeiterin Frau Schäffer (Tel.: 0391 540 5470).
Die Auslegungsunterlagen sind im Informationsbereich des Dezernats für Umwelt und Stadtentwicklung auch ohne Terminvereinbarung öffentlich zugänglich.
Unterlagen:
Nachfolgende Unterlagen sind Bestandteil der Veröffentlichung im Internet und der öffentlichen Auslegung im Rahmen der förmlichen Öffentlichkeitsbeteiligung:
- Planzeichnung i. d. F. des 2. Entwurfs mit dem Stand Dezember 2024 (PDF, 756 kB)
- Begründung zum Bebauungsplan i. d. F. des 2. Entwurfs mit dem Stand Dezember 2024 & Vorhaben- und Erschließungsplan mit dem Stand Dezember 2024 (PDF, 3.3 MB)
- Faunistische Erfassung (PDF, 3.7 MB)
- Untersuchungsbericht zur Umweltbaubegleitung zum Gebäudeabriss bzw. der Baufeldfreimachung (PDF, 2.2 MB)
- Artenschutzrechtliche Ausnahmegenehmigung vom 15.11.2022 (PDF, 2.2 MB)
- Auswirkungsanalyse zum vorhabenbezogenen B-Plan für ein Grundstück an der Friedrich-Ebert-Straße in Magdeburg-Cracau vom 12.12.2019 (PDF, 4 MB)
- Erkundung der Bausubstanz und des Untergrunds auf Schadstoffe vom 31.01.2017 (PDF, 8.4 MB)
- Baugrundgutachten vom 26.07.2021 (PDF, 6.4 MB)
- Baugrundgutachten zur Regenwasserversickerung vom 15.03.2023 (PDF, 2.6 MB)
- Entwässerungskonzept vom 28.03.2023 (PDF, 1.5 MB)
- Schalltechnische Untersuchung (Stand: April 2023) (PDF, 9 MB)
- Verkehrsuntersuchung vom 19.01.2023 mit ergänzender Stellungnahme vom 06.12.2024 (PDF, 5 MB)
- umweltbezogene Stellungnahmen - Eigenbetrieb Stadtgarten und Friedhöfe Magdeburg vom 13.09.2024 (PDF, 1.3 MB)
- umweltbezogene Stellungnahmen - Landesamt für Geologie und Bergwesen Sachsen-Anhalt vom 16.09.2024 (PDF, 306 kB)
- umweltbezogene Stellungnahmen - Fachdienst Umweltamt (Untere Bodenschutzbehörde, Untere Wasserbehörde, Untere Immissionsschutzbehörde, Untere Naturschutzbehörde) vom 17.09.2024 (PDF, 1.4 MB)
- umweltbezogene Stellungnahmen - Fachdienst Umweltamt (Untere Bodenschutzbehörde) vom 10.10.2024 (PDF, 171 kB)
Die der Planung zu Grunde liegenden Gutachten und Vorschriften (Gesetze, Verordnungen, Erlasse, DIN-Vorschriften) können bei der Landeshauptstadt Magdeburg, Fachbereich Stadtplanung und Vermessung, An der Steinkuhle 6, 39128 Magdeburg eingesehen werden.
Verfahren zur Abgabe von Stellungnahmen:
Gemäß § 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB wird darauf hingewiesen,
- dass Stellungnahmen während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden können,
- dass Stellungnahmen elektronisch übermittelt werden sollen:
- durch E-Mail mit qualifizierter elektronischer Signatur an: fb64-beteiligung@stadt.magdeburg.de, oder
- über die Beteiligungsplattform des Landes Sachsen-Anhalt: https://beteiligung.sachsen-anhalt.de
Bei Bedarf können Stellungnahmen auch schriftlich unter der oben genannten Anschrift oder während der Dienststunden im Fachbereich Stadtplanung und Vermessung zur Niederschrift vorgebracht werden. - dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.
Datenschutz:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage des Art. 6 Abs. 1 lit. e DSGVO in Verbindung mit Art. 6 Abs. 3 lit. b DSGVO und § 3 Baugesetzbuch (BauGB). Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der „Datenschutzinformation im Rahmen der Bauleitplanung“, die mit ausliegt.