Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung des 2. Entwurfs der 1. Änderung des einfachen Bebauungsplans Nr. 114-1 "Hanns-Eisler-Platz"
Zur Auslegung:
Der Stadtrat der Landeshauptstadt Magdeburg hat auf seiner Sitzung am 28.04.2025 beschlossen:
- Der 2. Entwurf der 1. Änderung des einfachen Bebauungsplanes Nr. 114-1 „Hanns-Eisler-Platz“ und die Begründung werden in der vorliegenden Form gebilligt.
- Der 2. Entwurf der 1. Änderung des einfachen Bebauungsplanes Nr. 114-1 „Hanns-Eisler-Platz“ und die Begründung sind gemäß § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen.
Ort und Dauer der öffentlichen Auslegung sind mindestens eine Woche vorher ortsüblich bekannt zu machen.
Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 3 Abs. 2 BauGB über die öffentliche Auslegung zu benachrichtigen. Die von der Änderung des Entwurfs berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind erneut gemäß § 4a Abs. 3 BauGB zu beteiligen.
Hinweise:
- Im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit wird der 2. Entwurf (der 1. Änderung) des einfachen Bebauungsplans Nr. 114-1 und die Begründung gemäß § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB im Internet unter www.magdeburg.de/auslegungen in der Zeit vom
19.05.2025 bis einschließlich 19.06.2025
veröffentlicht. - Die vorgenannten Planunterlagen liegen gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB zusätzlich in dem o. g. Zeitraum im Dezernat für Umwelt und Stadtentwicklung, Informationsbereich (Pförtner) und im Fachbereich Stadtplanung und Vermessung der Landeshauptstadt Magdeburg, An der Steinkuhle 6, 39128 Magdeburg
während der Dienstzeiten
montags von 08:00 Uhr – 15:00 Uhr
dienstags von 08:00 Uhr – 17:30 Uhr
mittwochs von 08:00 Uhr – 15:00 Uhr
donnerstags von 08:00 Uhr – 15:00 Uhr
freitags von 08:00 Uhr – 12:00 Uhr
für alle Personen zur Einsicht öffentlich aus.
Bei Fragen zu den Auslegungsunterlagen bitten wir Sie um vorherige telefonische Terminvereinbarung mit der zuständigen Sachbearbeiterin Frau Mrochen (Tel.: 0391 540 5322).
Die Auslegungsunterlagen sind im Informationsbereich des Dezernats für Umwelt und Stadtentwicklung der Landeshauptstadt Magdeburg, An der Steinkuhle 6, 39128 Magdeburg auch ohne Terminvereinbarung öffentlich zugänglich.
Unterlagen:
Nachfolgende Unterlagen sind Bestandteil der Veröffentlichung im Internet und der öffentlichen Auslegung im Rahmen der förmlichen Öffentlichkeitsbeteiligung:
- Planzeichnung i. d. F. des 2. Entwurfs (der 1. Änderung) mit dem Stand Dezember 2024 (PDF, 6.5 MB)
- Begründung zum Bebauungsplan i. d. F. des 2. Entwurfs (der 1. Änderung) mit dem Stand Dezember 2024 (PDF, 905 kB)
Die der Planung zu Grunde liegenden Gutachten und Vorschriften (Gesetze, Verordnungen, Erlasse, DIN-Vorschriften) können bei der Landeshauptstadt Magdeburg, Fachbereich Stadtplanung und Vermessung, An der Steinkuhle 6, 39128 Magdeburg eingesehen werden.
Verfahren zur Abgabe von Stellungnahmen:
Gemäß § 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB wird darauf hingewiesen,
- dass Stellungnahmen während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden können,
- dass Stellungnahmen elektronisch übermittelt werden sollen:
- durch E-Mail mit qualifizierter elektronischer Signatur an: fb64-beteiligung@stadt.magdeburg.de, oder
- über die Beteiligungsplattform des Landes Sachsen-Anhalt: https://beteiligung.sachsen-anhalt.de
Bei Bedarf können Stellungnahmen auch schriftlich unter der oben genannten Anschrift oder während der Dienststunden im Fachbereich Stadtplanung und Vermessung zur Niederschrift vorgebracht werden. - dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.
Datenschutz:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage des Art. 6 Abs. 1 lit. e DSGVO in Verbindung mit Art. 6 Abs. 3 lit. b DSGVO und § 3 Baugesetzbuch (BauGB). Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der „Datenschutzinformation im Rahmen der Bauleitplanung“, die mit ausliegt.