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Neutrale Antwort – Was bedeutet das?

Eine neutrale Antwort ist eine Melderegisterauskunft, die keine Informationen zur gesuchten Person enthält. Statt einer Auskunft der Meldedaten enthält diese nur den allgemeinen Hinweis, dass eine Auskunft aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen nicht erteilt werden kann.

Gründe für eine neutrale Antwort

Es gibt verschiedene Gründe, warum eine neutrale Antwort erteilt wird:

  • Die gesuchte Person kann mit den angegebenen Daten nicht im Melderegister gefunden werden.

  • Es gibt mehrere Personen mit den angegebenen Daten, sodass die gesuchte Person nicht eindeutig identifiziert werden kann.

  • Es liegt eine Auskunftssperre nach § 51 Bundesmeldegesetz für die gesuchte Person vor.

  • Es liegt ein bedingter Sperrvermerk nach § 52 Bundesmeldegesetz für die gesuchte Person vor.

  • Die Herausgabe der Informationen würde die schutzwürdigen Interessen (§ 8 Bundesmeldegesetz) der Person gefährden.

Die Auskunft wird mit der neutralen Antwort nicht abgelehnt. Die neutrale Auskunft dient aber dem Zweck, aus der Antwort der Meldebehörde einen Rückschluss auf das Vorliegen einer Auskunftssperre oder eines bedingten Sperrvermerkes zu verhindern.