Inhalt
  1. Parteien, Wählergruppen oder andere Wahlvorschlagsträger stellen einen schriftlichen Antrag bei der Meldebehörde der Landeshauptstadt Magdeburg. Im Antrag ist anzugeben, für welche Altersgruppen die Auskunft benötigt wird (maximal zwei Gruppen mit jeweils bis zu zehn Geburtsjahrgängen).
  2. Die Meldebehörde prüft den Antrag und informiert darüber, ob und in welchem Umfang die Auskunft erteilt werden kann. Sonderwünsche werden im Einzelfall geprüft.
  3. Vor der Datenbereitstellung muss eine schriftliche Verpflichtungserklärung abgegeben werden. Darin bestätigen die Antragstellenden, dass die Daten ausschließlich für Wahlwerbung genutzt und nach der Wahl fristgerecht gelöscht werden.
  4. Die Meldebehörde stellt einen Gebührenbescheid aus. Die Verwaltungsgebühren sind innerhalb von 14 Tagen zu bezahlen. Erst nach Eingang der Zahlung werden die Daten bereitgestellt.
  5. Die Auskunft wird als verschlüsselte digitale Datei übermittelt.
  6. Spätestens einen Monat nach der Wahl müssen die Daten gelöscht oder vernichtet werden. Der Nachweis darüber ist schriftlich bei der Meldebehörde einzureichen.