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Parteien, Wählergruppen oder andere Wahlvorschlagsträger stellen einen schriftlichen Antrag bei der Meldebehörde der Landeshauptstadt Magdeburg. Darin geben sie an, für welche Altersgruppen sie eine Melderegisterauskunft benötigen (maximal zwei Gruppen mit jeweils bis zu zehn Geburtsjahrgängen).

Die Meldebehörde prüft den Antrag und informiert darüber, ob und in welchem Umfang die Auskunft erteilt werden kann. Bei Sonderwünschen erfolgt eine Einzelfallprüfung.

Vor der Datenbereitstellung muss eine schriftliche Verpflichtungserklärung abgegeben werden, mit der bestätigt wird, dass die Daten ausschließlich für Wahlwerbung verwendet und nach der Wahl fristgerecht gelöscht werden.

Anschließend wird ein Gebührenbescheid ausgestellt. Die Zahlung der Verwaltungsgebühren muss innerhalb von 14 Tagen erfolgen. Erst nach Eingang der Zahlung werden die Daten bereitgestellt.

Die Auskunft wird als verschlüsselte Datei digital übermittelt.

Spätestens einen Monat nach der Wahl müssen die Daten gelöscht oder vernichtet werden. Der Nachweis darüber ist schriftlich bei der Meldebehörde einzureichen.