(Pedelecs, E-Roller)
(Achtung keine S-Pedelecs und E-Bikes, siehe unten)
Entsorgungsweg
Sperrmüllsammlung
Wertstoffhöfe
Fachhandel (beim Kauf eines Neugeräts mit gleicher Funktion) weitere Informationen hier
Gefährdung für Mensch und Umwelt
Viele Altgeräte enthalten Schwermetalle und Schadstoffe, die die Umwelt belasten.
Informationen, Hinweise
- Elektroräder, die keiner Typengenehmigung bzw. Betriebserlaubnis bedürfen (z. B. Pedelecs bis 25 km/h Höchstgeschwindigkeit und Motorleistung max. 250 Watt), werden grundsätzlich als Elektrogeräte eingeordnet. Sie können wir ein normales Elektrogerät entsorgt werden
- Elektrogeräte aus privaten Haushalten können Sie gebührenfrei (haushaltsübliche Mengen) auf den Wertstoffhöfen abgeben oder kostenfrei über die Sperrmüllsammlung abholen lassen.
- S-Pedelecs und E-Bikes (mehr als 250 W Motorleistung und Höchstgeschwindigkeiten über 25 km/h)
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- S-Pedelecs und E-Bikes fallen nicht in den Anwendungsbereich des ElektroG und sind damit von der Elektrogeräte-Sammlung ausgenommen
- Händler und Hersteller können diese E-Räder freiwillig zurücknehmen
- Kraftfahrzeuge mit Typzulassung nach EU-Verordnung 168/2013 werden von KfZ-Händlern oder Schrottplätzen zurückgenommen.
- Das Betrifft neben S-Pedelecs und E-Bikes, in der Regel Fahrzeuge die nicht genau zwei Räder haben, Elektroroller mit Sitzplatz für die eine Typzulassung erforderlich ist, elektrische Einräder, elektrische Rollstühle, Mobilitätshilfen/ Scooter mit mindestens drei Rädern, E-Skateboards