Stellen Sie einen Antrag auf Neusetzung der PIN für den elektronischen Identitätsnachweis (Online-Ausweisfunktion (eID)). Das können Sie nur persönlich vor Ort im Bürgerbüro machen (für den Personalausweis oder die eID-Karte) oder bei der Ausländerbehörde (für den elektronischen Aufenthaltstitel (eAT)).
Die Behörde verfügt vor Ort über spezielle Schreib-Lese-Geräte (Änderungsterminals), mit der die Änderung der PIN vorgenommen werden kann.
PIN erstmalig setzen
- In der Behörde: Sie können Ihre PIN unmittelbar bei Abholung des Ausweises oder der Karte in Ihrer zuständigen Behörde setzen.
- Selbstständig: Alternativ können Sie die PIN jederzeit selbst an geeigneten NFC-fähigen Smartphons oder Tablets oder an Ihrem PC (mit Kartenlesegerät) mit Hilfe der AusweisApp setzen.
PIN ändern
- Selbstständig: Öffnen Sie die AusweisApp, wählen Sie "PIN ändern" und folgen Sie den Anweisungen. Geben Sie zunächst Ihre aktuelle PIN ein und anschließend zweimal die neue PIN.
- In der Behörde: Sie können die PIN auch vor Ort in der zuständigen Behörde ändern lassen.
PIN neu setzen
Sie können sich eine PIN vor Ort bei der zuständigen Behörde neu setzen lassen z.B. wenn
- Ihnen der PIN-Brief mit der Ihnen zugeteilten Transport-PIN und der Entsperrungsnummer (PUK zur Aufhebung der Blockierung nach dreimaliger Falscheingabe der PIN) nicht vorliegt
- oder wenn Sie Ihre selbst gewählte PIN vergessen haben