Inhalt
  • Die KFZ-Zulassungsbehörde ist nur für gewerbliche Zulassungen zuständig, also zum Beispiel für Zulassungen auf Gewerbetreibende, Einzelunternehmen und Firmen, Zulassungen durch Autohäuser, Zulassungsdienste oder internationale Zulassungen (Ausfuhrkennzeichen).

  • Die BürgerBüros Mitte, West, Nord und Süd sind zuständig für alle Zulassungen auf Privatpersonen.