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Leistungen nach dem BAföG können Sie beantragen, wenn Sie als Schülerin oder Schüler bzw. Auszubildender eine der folgenden Schulformen in Vollzeit besuchen:

  • weiterführende allgemeinbildende Schule ab Klasse 10, wenn Sie notwendigerweise außerhalb des Elternhauses wohnen
  • Berufsfachschulen, die in einem zumindest zweijährigen Bildungsgang zu einem berufsqualifizierenden Abschluss führen
  • zweijährige Fachoberschule, wenn Sie notwendigerweise nicht mehr bei den Eltern wohnen
  • Fachoberschule und Fachschule, die eine abgeschlossene Berufsausbildung voraussetzen
  • Abendrealschule
  • Abendgymnasium, Kolleg

Im Rahmen der Antragsbearbeitung werden außerdem persönliche Voraussetzungen geprüft (z. B. Alter, Staatsangehörigkeit, Vorausbildungen).