Leistungen nach dem BAföG können Sie beantragen, wenn Sie als Schülerin oder Schüler bzw. Auszubildender eine der folgenden Schulformen in Vollzeit besuchen:
- weiterführende allgemeinbildende Schule ab Klasse 10, wenn Sie notwendigerweise außerhalb des Elternhauses wohnen
- Berufsfachschulen, die in einem zumindest zweijährigen Bildungsgang zu einem berufsqualifizierenden Abschluss führen
- zweijährige Fachoberschule, wenn Sie notwendigerweise nicht mehr bei den Eltern wohnen
- Fachoberschule und Fachschule, die eine abgeschlossene Berufsausbildung voraussetzen
- Abendrealschule
- Abendgymnasium, Kolleg
Im Rahmen der Antragsbearbeitung werden außerdem persönliche Voraussetzungen geprüft (z. B. Alter, Staatsangehörigkeit, Vorausbildungen).