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Da die gesetzlichen Regelungen sehr vielschichtig sind, sollten Sie frühzeitig mit Ihrem zuständigen Amt für Ausbildungsförderung Kontakt aufnehmen.

Die Förderung nach dem BAföG erhalten Sie zur Finanzierung einer schulischen Ausbildung in Vollzeit oder für ein Praktikum, welches im Zusammenhang mit der Ausbildung steht.

Bei Beginn der Ausbildung dürfen Sie das 45. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Ausnahmen sind möglich und werden vom Amt auf Antrag geprüft.

Die Höhe des BAföG richtet sich nach einem festgelegten monatlichen Bedarf, der von Ihrer Ausbildungsart und der Wohnverhältnisse abhängig ist. Auf diesen Bedarf werden Ihr eigenes Einkommen und Vermögen angerechnet, außerdem das Einkommen Ihrer Ehefrau oder Ihres Ehemannes, Ihrer Lebenspartnerin oder Ihres Lebenspartners und Ihrer Eltern.

Eine elternunabhängige Förderung kann erfolgen, wenn Sie

  • nach Vollendung des 18. Lebensjahres 5 Jahre erwerbstätig waren oder
  • eine dreijährige berufsqualifizierende Ausbildung abgeschlossen haben und danach mindestens 3 Jahres erwerbstätig waren oder
  • bei Beginn der Ausbildung über 30 Jahre alt sind oder
  • bei Besuch eines Abendgymnasiums oder eines Kollegs

Kindergeld, das Ihre Eltern für Sie erhalten, wird nicht angerechnet.

Nebeneinkommen aus einer geringfügigen Beschäftigung wird bis zu einer bestimmten Grenze ebenfalls nicht angerechnet.