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Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung des Entwurfs und Erweiterung des Geltungsbereiches der 7. Änderung des Bebauungsplans Nr. 301-1 „Kümmelsberg Ost“ im Teilbereich


Zur Auslegung:

Der Stadtrat der Landeshauptstadt Magdeburg hat auf seiner Sitzung am 23.01.2025 beschlossen:

  1. Der Entwurf der 7. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 301-1 „Kümmelsberg Ost“ im Teilbereich und die Begründung/Umweltbericht werden in der vorliegenden Form gebilligt.

  2. Der Geltungsbereich wird im Süden erweitert. Der Geltungsbereich der 7. Änderung des Bebauungsplanes einschließlich der Erweiterung wird neu umgrenzt:
    - im Norden: von der westlichen Verlängerung der Nordgrenze des Flurstückes 5088, entlang der Nordgrenze des Flurstücks 5088, bis zur nördlichen Verlängerung der Ostgrenze des Flurstückes 5097der Flur 333;
    - im Westen: von der westlichen Flurstücksgrenze der Flurstücke 10633, 10632, 10631 der Flur 508 und Flurstück 5052 teilweise der Flur 333;
    - im Süden: von der Süd- und Westgrenze des Flurstücks 5058 und der Westgrenze des Flurstücks 5105, von der Südgrenze des Flurstücks 5096 und deren östlicher Verlängerung, von der Westgrenze des Flurstücks 5096 und von der Südgrenze des Flurstücks 10626 und deren westlicher Verlängerung (alle Flurstücke Flur 333);
    - im Osten: von der nördlichen Verlängerung der Ostgrenze des Flurstücks 5097 über die Flurstücke 5062, 5088 und 5089, entlang der Ostgrenze der Flurstücke 5097, 10036, 10037, 5100 und 5104 sowie der südlichen Verlängerung der Ostgrenze des Flurstücks 5104 der Flur 333.

    Dieser Geltungsbereich ist im beiliegenden Lageplan, welcher einen Bestandteil dieses Beschlusses bildet, dargestellt.

  3. Der Entwurf der 7. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 301-1 „Kümmelsberg Ost“ im Teilbereich und die Begründung/Umweltbericht sind gemäß § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen.

    Ort und Dauer der öffentlichen Auslegung sowie Angaben dazu, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sind mindestens eine Woche vorher ortsüblich bekannt zu machen.

    Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 4a Abs. 2 BauGB i. V. m. § 4 Abs. 2 BauGB parallel zur öffentlichen Auslegung zu beteiligen und gemäß § 3 Abs. 2 Satz 3 BauGB über die öffentliche Auslegung zu benachrichtigen.

Hinweise:

  1. Im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit wird der Entwurf und die Erweiterung des Geltungsbereichs der 7. Änderung des B-Planes Nr. 301-1 „Kümmelsberg Ost“ und die Begründung mit Umweltbericht und den nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen gemäß § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB im Internet unter www.magdeburg.de/auslegungen in der Zeit vom

    10.02.2025 bis einschließlich 12.03.2025

    veröffentlicht.

  2. Die vorgenannten Planunterlagen liegen gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB zusätzlich in dem o. g. Zeitraum im Dezernat für Umwelt und Stadtentwicklung, Informationsbereich (Pförtner) und im Fachdienst Stadtplanung und Vermessung Magdeburg, An der Steinkuhle 6, 39128 Magdeburg

    während der Dienstzeiten

    montags von 08:00 Uhr – 15:00 Uhr
    dienstags von 08:00 Uhr – 17:30 Uhr
    mittwochs von 08:00 Uhr – 15:00 Uhr
    donnerstags von 08:00 Uhr – 15:00 Uhr
    freitags von 08:00 Uhr – 12:00 Uhr

    für alle Personen zur Einsicht öffentlich aus.

    Bei Fragen zu den Auslegungsunterlagen bitten wir Sie um vorherige telefonische Terminvereinbarung mit der zuständigen Sachbearbeiterin Frau Mrochen (Tel.: 0391 540 5322).

    Die Auslegungsunterlagen sind im Informationsbereich des Dezernats für Umwelt und Stadtentwicklung auch ohne Terminvereinbarung öffentlich zugänglich.

Unterlagen:

Nachfolgende Unterlagen sind Bestandteil der Veröffentlichung im Internet und der öffentlichen Auslegung im Rahmen der förmlichen Öffentlichkeitsbeteiligung:



Die der Planung zu Grunde liegenden Gutachten und Vorschriften (Gesetze, Verordnungen, Erlasse, DIN-Vorschriften) können bei der Landeshauptstadt Magdeburg, Fachdienst Stadtplanung und Vermessung, An der Steinkuhle 6, 39128 Magdeburg eingesehen werden.

Verfahren zur Abgabe von Stellungnahmen:

Gemäß § 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB wird darauf hingewiesen,

  1. dass Stellungnahmen während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden können,

  2. dass Stellungnahmen elektronisch übermittelt werden sollen:

    - durch E-Mail mit qualifizierter elektronischer Signatur an: fb64-beteiligung@stadt.magdeburg.de, oder
    - über die Beteiligungsplattform des Landes Sachsen-Anhalt: https://beteiligung.sachsen-anhalt.de

    Bei Bedarf können Stellungnahmen auch schriftlich unter der oben genannten Anschrift oder während der Dienststunden im Fachbereich Stadtplanung und Vermessung zur Niederschrift vorgebracht werden.

  3. dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.

Datenschutz:

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage des Art. 6 Abs. 1 lit. e DSGVO in Verbindung mit Art. 6 Abs. 3 lit. b DSGVO und § 3 Baugesetzbuch (BauGB). Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der „Datenschutzinformation im Rahmen der Bauleitplanung“, die mit ausliegt.