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Für den Fall einer elektronischen Antragsstellung wird sich die Ausländerbehörde nach Eingang Ihres Online-Antrags mit Ihnen in Verbindung setzen, um einen persönlichen Termin in der Ausländerbehörde zu vereinbaren.

Wenn Ihrem Antrag entsprochen wird, erhalten Sie die Verpflichtungserklärung im Original. Sie müssen die Verpflichtungserklärung (im Original) an die eingeladene Person (Gast) senden. Diese muss das Original dann bei der deutschen Botschaft oder beim Konsulat im Heimatland für das Visum vorlegen. Die Verpflichtungserklärung wird in der Regel für bis zu 6 Monate nach ihrer Ausstellung von der deutschen Auslandsvertretung anerkannt.

Der Widerruf einer Verpflichtungserklärung innerhalb von fünf Jahren ist nur möglich, wenn Sie eine andere Person finden, die Ihre Verpflichtung übernimmt, oder die eingeladene Person nachweist, dass ihr Lebensunterhalt auf andere Weise gesichert ist oder wenn sich der Aufenthaltszweck des Verpflichtungsnehmers ändert (ausgenommen es handelt sich um einen Zweckwechsel zu einem humanitären Aufenthalt, hierbei bleibt die Verpflichtungserklärung bestehen). Der Widerruf muss der Ausländerbehörde schriftlich mitgeteilt werden. Solange die eingeladene Person keine neue ausreichende Finanzierung vorlegen kann, sind Sie weiterhin verpflichtet, für die entstehenden Kosten aufzukommen.