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Wenn Sie eine Person, die ein Visum zur Einreise nach Deutschland benötigt, zu Besuch einladen oder ihr einen langen Aufenthalt ermöglichen möchten, können Sie eine Verpflichtungserklärung abgeben. Ist der Ausländer selbst in der Lage, den Lebensunterhalt zu sichern, ist die Abgabe einer Verpflichtungserklärung ausnahmslos entbehrlich. Die Vorlage einer Verpflichtungserklärung ist nicht Voraussetzung für die Annahme eines Visumantrages.

Die Verpflichtungserklärung ist eine einseitig empfangsbedürftige öffentlich-rechtliche Willenserklärung und kein Verwaltungsakt. Als Verpflichtungsgeber (Gastgeber) müssen Sie Ihren Hauptwohnsitz innerhalb der Landeshauptstadt Magdeburg haben und über ein regelmäßiges, pfändbares Einkommen verfügen. Darüber hinaus können auch juristische Personen mit Sitz in Deutschland eine Verpflichtungserklärung abgeben.

Mit der Verpflichtungserklärung verpflichten Sie sich für die Dauer von fünf Jahren, alle Kosten zu übernehmen, die dem Staat durch den Aufenthalt des Verpflichtungsnehmers (Gast) in Deutschland entstehen könnten. Dazu zählen die Kosten für den Lebensunterhalt (zum Beispiel für Essen, Wohnen, ärztliche Behandlung, Medikamente oder Pflege), Kosten, die entstehen, falls der Aufenthalt des Gastes zwangsweise beendet werden muss (Abschiebung) oder Kosten von Sozialleistungen, die dem Staat entstehen.

Bevor Sie zur eigentlichen Antragstellung kommen, lesen Sie bitte die folgenden Informationen sorgfältig durch und bereiten alle unten benannten Unterlagen vor.