Inhalt

Für den Fall einer elektronischen Antragsstellung wird sich die Ausländerbehörde nach Eingang Ihres Online-Antrags mit Ihnen in Verbindung setzen, um einen persönlichen Termin in der Ausländerbehörde zu vereinbaren. Während des Termins werden Ihre biometrischen Daten (Lichtbild, Unterschrift, Fingerabdrücke) für die Ausstellung einer elektronischen Aufenthaltserlaubnis (eAT) aufgenommen und die Antragsgebühr erhoben.

Wenn Ihrem Antrag entsprochen wird, veranlasst die Ausländerbehörde die Herstellung des eAT. Anderenfalls erhalten Sie einen schriftlichen Ablehnungsbescheid.

Die Niederlassungserlaubnis ist unbefristet gültig. Zu beachten ist jedoch, dass auch diese unter gewissen Umständen (wie z.B. Auslandsaufenthalten von mehr als sechs Monaten) erlischt. Bei Ausstellung eines neuen Reisepasses ist die Niederlassungserlaubnis zu übertragen (neu auszustellen).

Die Niederlassungserlaubnis berechtigt zur uneingeschränkten Erwerbstätigkeit.