Inhalt

Für die Beantragung eines roten Fahrzeugkennzeichen für Oldtimer benötigen Sie folgende Unterlagen:

  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
    oder bei Außerbetriebsetzung bis 30.09.2005 die Abmeldebescheinigung
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) –
    Falls keine Zulassungsbescheinigung Teil II (oder Fahrzeugbrief) vorhanden ist, muss zusätzlich ein Eigentumsnachweis erbracht werden (z.B. Kaufvertrag)
  • Gutachten eines amtlich anerkannten Sachverständigen nach §23 StVZO („Oldtimergutachten“);
    max. 18 Monate gültig! Ob tatsächlich ein neues Gutachten ausgestellt werden muss, erfragen Sie bitte in unserer Zulassungsstelle.
  • ggf. Nachweis über die letzte Hauptuntersuchung (HU)
  • sollte das Fahrzeug noch zugelassen sein, die bisherigen Kennzeichenschilder –
    die Kennzeichen sind erst in der Zulassungsbehörde nach Aufforderung zu entstempeln!
  • Versicherungsbestätigung für rote Kennzeichen (eVB-Nummer)
  • einen formlosen schriftlichen Antrag mit Begründung des Bedarfs
  • Einzugsermächtigung für die Kraftfahrzeugsteuer (SEPA-Lastschriftmandat mit IBAN und BIC)
  • ein Führungszeugnis (nicht älter als drei Monate; kann beim zuständigen Bürgerbüro beantragt werden; Belegart „0“, Zweck: „rote Kennzeichen für Oldtimer“)
  • den Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung
  • bei Personen ohne deutsche Staatsangehörigkeit: den Pass und Meldebescheinigung (falls vorhanden den Aufenthaltstitel)
  • bei Einzelfirmen: Gewerbeanmeldung und Personalausweis oder Reisepass des/der Gewerbetreibenden
  • bei juristischen Personen: chronologischen Handelsregisterauszug (nicht älter als 5 Jahre)
    und Personalausweis oder Reisepass des/der Vertretungsberechtigten der Firma
  • ggf. Personalausweis/Pass des Bevollmächtigten