Für die Beantragung eines roten Fahrzeugkennzeichen für Oldtimer benötigen Sie folgende Unterlagen:
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
oder bei Außerbetriebsetzung bis 30.09.2005 die Abmeldebescheinigung - Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) –
Falls keine Zulassungsbescheinigung Teil II (oder Fahrzeugbrief) vorhanden ist, muss zusätzlich ein Eigentumsnachweis erbracht werden (z.B. Kaufvertrag) - Gutachten eines amtlich anerkannten Sachverständigen nach §23 StVZO („Oldtimergutachten“);
max. 18 Monate gültig! Ob tatsächlich ein neues Gutachten ausgestellt werden muss, erfragen Sie bitte in unserer Zulassungsstelle. - ggf. Nachweis über die letzte Hauptuntersuchung (HU)
- sollte das Fahrzeug noch zugelassen sein, die bisherigen Kennzeichenschilder –
die Kennzeichen sind erst in der Zulassungsbehörde nach Aufforderung zu entstempeln! - Versicherungsbestätigung für rote Kennzeichen (eVB-Nummer)
- einen formlosen schriftlichen Antrag mit Begründung des Bedarfs
- Einzugsermächtigung für die Kraftfahrzeugsteuer (SEPA-Lastschriftmandat mit IBAN und BIC)
- ein Führungszeugnis (nicht älter als drei Monate; kann beim zuständigen Bürgerbüro beantragt werden; Belegart „0“, Zweck: „rote Kennzeichen für Oldtimer“)
- den Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung
- bei Personen ohne deutsche Staatsangehörigkeit: den Pass und Meldebescheinigung (falls vorhanden den Aufenthaltstitel)
- bei Einzelfirmen: Gewerbeanmeldung und Personalausweis oder Reisepass des/der Gewerbetreibenden
- bei juristischen Personen: chronologischen Handelsregisterauszug (nicht älter als 5 Jahre)
und Personalausweis oder Reisepass des/der Vertretungsberechtigten der Firma - ggf. Personalausweis/Pass des Bevollmächtigten