- Für jede Sondernutzungserlaubnis fällt eine Grünanlagengebühr abhängig der Art der Nutzung an.
Für Veranstaltungen gilt:
- Bei Schaustell-, Vergnügungs- und Informationsveranstaltungen werden für Kategorie A 0,27 € pro m² und Tag oder Kategorie B 0,18 € pro m² und [AT1] Tag in Rechnung gestellt.
- Bei sonstigen Veranstaltungen wie Wanderzirkus, Festzelte und dergleichen werden für Kategorie A 1,50 € pro m² und Tag oder Kategorie B 1,00 € pro m² und Tag erhoben.
- Bei Laufveranstaltungen Sonstige für Kategorie A 20,00 € pro m² und Tag oder Kategorie B 15,00 € pro m² und Tag erhoben.
Für Baumaßnahmen gilt:
- Bei Baustelleneinrichtungen, Baustraßen, Zufahrten zu Baustellen, Container, Materiallager, Gerüste, Baumaschinen, Aufgrabungen, Schacht- und Leitungsarbeiten und dergleichen werden für Kategorie A 0,27 € pro m² und Tag oder Kategorie B 0,18 € pro m² und Tag in Rechnung gestellt. Ab dem 28. Tag werden für Kategorie A 0,40 € pro m² und Tag oder Kategorie B 0,27 € pro m² und Tag erhoben.
Für sonstige Flächeninanspruchnahmen gilt:
- Für sonstige besondere Benutzung wie Verkaufsstände, Werbe- und Informationsschilder und dergleichen werden für Kategorie A 0,30 € pro m² und Tag oder Kategorie B 0,25 € pro m² und Tag erhoben.
- Für Boulevardeinrichtungen werden für Kategorie A 0,12 € pro m² und Tag oder Kategorie B 0,10 € pro m² und Tag erhoben.
Besondere Nutzungen:
Für besondere Nutzungen wird eine Mindestgebühr in Höhe von 20.00 € für Kategorie A und 15,00 € für Kategorie B erhoben. Die Kategorien bemessen sich an der Nähe der Fläche zur Innenstadt.
Von einer Grünanlagensondernutzung kann abgesehen werden, wenn
- die besondere Benutzung der Durchführung von Aufgaben des eigenen oder des übertragenen Wirkungskreises dient,
- die besondere Benutzung ausschließlich gemeinnützigen Zwecken dient,
- politische Parteien oder Wählervereinigungen aus Anlass von Wahlen Plakattafeln oder Informationsstände, während der letzten sechs Wochen vor und bis zu zwei Woche nach dem Wahltag aufstellen, oder
- ein besonderes öffentliches Interesse an der besonderen Benutzung besteht.
Spielplatzpaten sind für die Durchführung und Veranstaltung von Spielplatzfesten im Rahmen ihrer Patenschaftsaufgaben von der Benutzungsgebühr befreit.
Zusätzlich fällt eine Verwaltungsgebühr in Höhe von ca. 50,00 bis 70,00 EUR an. Dies variiert abhängig vom Verwaltungsaufwand.