Wer ein Unternehmen gründen möchte und eine gewerbliche Tätigkeit ausübt, muss das Gewerbe beim zuständigen Gewerbeamt anmelden. Zu den gewerblichen Tätigkeiten zählen alle Tätigkeiten, die dauerhaft auf Gewinnerzielung ausgerichtet sind und nicht unter die freien Berufe fallen.
Für die Anmeldung benötigt man in der Regel:
- Einen gültigen Personalausweis oder Reisepass
- Ein ausgefülltes Anmeldeformular
- Eventuell Nachweise oder Genehmigungen, je nach Art des Gewerbes (z. B. bei handwerklichen oder erlaubnispflichtigen Tätigkeiten)
Nach der Anmeldung erhält der Gründer eine Gewerbeanmeldebescheinigung. Das Gewerbeamt informiert automatisch das Finanzamt, die IHK oder HWK sowie die Berufsgenossenschaft. Die Anmeldung ist der erste offizielle Schritt zur Aufnahme einer gewerblichen Tätigkeit und bildet die Grundlage für die weitere steuerliche Erfassung und behördliche Registrierung des Unternehmens.