Wohin mit den Resten vom Fest?
Es wird darauf hingewiesen, dass bei der regulären Abholung der Bioabfälle die natürlichen Bäume ohne Dekoration mitgenommen werden. Der abgeschmückte Baum kann einfach neben der Biotonne zur Abholung bereitgestellt werden. Eine Zerkleinerung des Baumes ist hierbei nicht erforderlich, da eine Länge von bis zu 2 Metern problemlos mitgenommen werden kann. Lediglich Weihnachtsbäume, die höher als 2 Meter sind, müssen entsprechend zerteilt werden. Wer keine Biotonne hat und keine Kompostierung auf dem eigenen Grundstück wünscht, kann den Baum auch auf den Wertstoffhöfen Hängelsberge, Cracauer Anger oder Silberbergweg abgegeben. Bis zu einem Kubikmeter wird dort Grünabfall ohne zusätzliche Gebühr angenommen.
Zu viel Dekoration im Haushalt?
Gut erhaltene Weihnachtsdekoration, die nicht mehr benötigt wird, kann online bei der Gratisbörse verschenkt werden.
Defekte Lichterkette? Richtig Entsorgt!
Lichterketten und sonstige elektrische Weihnachtsdekoration können an den Wertstoffhöfen Hängelsberge, Cracauer Anger, Silberberweg oder beim Wertstoffmobil abgegeben werden. Der Wertstoffhof Silberbergweg nimmt bis zur Fertigstellung des Umbaus keine Elektroaltgeräte an. Elektroaltgeräte gehören nicht in die Restabfalltonne. Weitere Informationen zur Entsorgung von defekten Elektrogeräten sind im Abfallwegweiser aufgeführt. Dieser ist im Netz unter www.magdeburg.de/sab/download zu finden.
Wer kümmer sich um den Silvestermüll?
Am Neujahrsmorgen sind Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümer verpflichtet, Verschmutzungen auf Gehwegen durch Silvesterböller oder z. B. Glasscherben zügig zu beseitigen. Anlieger einer Straße mit der Reinigungsklasse V müssen diese bis zur Fahrbahnmitte reinigen. Die anfallenden Abfälle der Straßenreinigung sind in der Restabfalltonne zu entsorgen.
In den Straßen der Reinigungsklassen I sowie I a bis c (betrifft nur Stadtzentrum, zum Beispiel Alter Markt, Hasselbachplatz, Breiter Weg, Ernst-Reuter-Allee) wird am Neujahrsmorgen die Reinigung der Gehwege und Fahrbahnen durch den Städtischen Abfallwirtschaftsbetrieb vorgenommen.
Altglas, wie beispielsweise leere Sektflaschen, gehört in den nahe gelegenen zentralen Altglascontainer. Dabei sind die Einwurfzeiten von 7.00 bis 13.00 Uhr und von 15.00 bis 20.00 Uhr zu beachten. An Sonn- und Feiertagen ist kein Einwurf erlaubt. Altglas darf nicht auf oder neben den Containern abgestellt werden.