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Nutzung, derzeit

unbebaute Grünfläche

zulässige Nutzung

Das Grundstück ist nach § 34 BauGB bebaubar. Aus planerischer Sicht ist eine straßenbegleitende 3-4 geschossige Wohnbebauung, möglichst mit anteiliger gewerblicher Unterlagerung entlang der Leipziger Straße genehmigungsfähig. Die zukünftigen Gebäudehöhen sollten zwischen den Bestandsbebauungen vermitteln. Nebenanlagen sind im Gebäude zu integrieren. Bezüglich der Fassadengestaltung und Straßenansichten besteht ein besonderer architektonischer Gestaltungsanspruch (Erhaltungssatzungsgebiet).

Ebenerdige Kfz-Stellplätze auf dem Grundstück sind ausgeschlossen.

Die Zulässigkeit eines konkreten Bauvorhabens ist im Rahmen eines baurechtlichen Verfahrens zu prüfen.

Erschließung

Die verkehrliche Erschließung ist durch die öffentlichen Straßen Leipziger Straße bzw. Hellestraße gesichert. Die Versorgungsleitungen für die Medien Strom, Gas, Trink- und Abwasser sind im öffentlichen Straßenraum vorhanden.

Katasterdaten
Flur 144  
Flurstück 148/5 1.118 m²
Flurstück 3660 216 m²
Verkaufsgröße insg. 1.334 m²

Lagebeschreibung

Das Grundstück befindet sich im Stadtteil Leipziger Straße und liegt innerhalb eines im Zusammenhang bebauten Ortsteils. Die umliegende Bebauung ist geprägt von mehrgeschossiger Wohnbebauung. Südlich des Grundstücks verläuft das Gewässer „Klinke“ mit Grünflächen und Bäumen.

Erreichbarkeit
Anbindung Stadtmitte ca. 3 km
Anbindung Magdeburger Ring ca. 1 km
Anbindung Straßenbahnlinien 9, 10 ca. 300 m
Bauliche Details/Besonderheiten

Der Verkauf des Grundstücks erfolgt mit der Verpflichtung zur mehrgeschossigen Bebauung einschließlich Rückfallklausel für den Fall, dass das Vorhaben nicht umgesetzt werden sollte.

Durch die Neubebauung des Grundstücks soll der Straßenraum Leipziger Straße baulich gefasst werden. Ein Neubau ist zur östlichen und südlichen Grundstücksgrenze mit Grenzabstand zu errichten. Zum Schutz des Straßenbaumbestandes an der Leipziger Straße muss die Bauflucht einen Abstand von 1,5 m zu den Baumkronen einhalten, das entspricht einem Abstand von ca. 4,6 m von der Grundstücksgrenze.

Zur Hellestraße kann die Bauflucht des benachbarten Gebäudes Hellestraße 3 aufgegriffen werden. Es ist aber auch denkbar, zur baulichen Fassung der Ecke weiter an die Hellestraße heran zu rücken. Der Baum an der Hellestraße ist hierbei zu beachten.

An der westlichen Grundstücksgrenze (Leipziger Straße) außerhalb des Flurstücks 148/5 befindet sich eine Baumreihe mit vier Baumstandorten, die gemäß Baumschutzsatzung der Landeshauptstadt Magdeburg geschützt und zu erhalten sind (siehe Abbildung). Als Schutzbereich gilt die Bodenfläche unter der Krone von Bäumen (Kronenprojektionsfläche) zuzüglich 1,5 Meter nach allen Seiten (siehe DIN 18920). Im Rahmen der geplanten Bebauung ist ein Mindestabstand von 4,5 bis 5,5 m zum Stamm der Baumstandorte einzuhalten. Des Weiteren befinden sich auf der Verkaufsfläche fünf nach Baumschutzsatzung geschützte Gehölze, die zu erhalten sind (siehe Abbildung). Eingriffe in den Baumbestand sind grundsätzlich genehmigungspflichtig. Ersatz ist entsprechend der gültigen Baumschutzsatzung zu leisten.

Entlang der südlichen Grundstücksgrenze des Flurstücks 148/5 ist eine Hecke mit Sträuchern zu pflanzen. Auf dem Flurstück 148/5 befinden sich zwei Oberleitungsmaste der Magdeburger Verkehrsbetriebe GmbH & Co. KG (MVB), siehe Abbildung. Die Anlagen werden im Rahmen des Verkaufs des Grundstücks grundbuchlich gesichert. Im Rahmen der Bebauung besteht die Möglichkeit, Befestigungen für die Oberleitungen in Abstimmung mit der MVB im Neubau zu integrieren. Die hierfür entstehenden Planungs- und Ausführungskosten zur Sicherung am Gebäude hat der Bauherr zu tragen.

Die künftige Grundstückszufahrt ist nur über die Hellestraße möglich und bei der Straßenverkehrsbehörde zu beantragen. Der Baumbestand ist zu beachten.

  • Zum Schutz vor Hitzebelastung und einer Verschlechterung der Lufthygiene ist der Erhalt und die                 Neuschaffung grüner Elemente (Straßenbäume, Dach-, Hof- und Fassaden-begrünung) besonders relevant
  • Die Neuversiegelung ist so gering wie möglich zu halten
  • Es sind Maßnahmen zur Regenwasserbewirtschaftung mit zu planen u.a. Retentionsflächen auf den                     Dächern, Dachbegrünung, Sammlung von Regenwasser zur Bewässerung der Dach- /Fassaden-/                Hofbegrünung sowie der angrenzenden Straßenbäume
Abmessungen Grundstück
östliche Grundstücksgrenze ca. 48,5 m
westliche Grundstücksgrenze ca. 49,6 m
nördliche Grundstücksgrenze ca. 23,7 m
südliche Grundstücksgrenze ca. 30,6 m
Sonstige Bedingungen

Alle Kosten, die im Zusammenhang mit dem Abschluss und der Durchführung des Kaufvertrages stehen, hat der Erwerber zu tragen. Vor Abschluss des Kaufvertrages muss der Erwerber die Finanzierung nachweisen.

Interessenten geben bitte ein schriftliches, verbindliches Angebot mit einem kurzen Konzept bzw. Bebauungsvorschlag in einem verschlossenen Umschlag mit der Aufschrift „Angebot zum Grundstück Leipziger Straße/Hellestraße“ bis zum 07.04.2025 unter der Anschrift

          Landeshauptstadt Magdeburg
          Die Oberbürgermeisterin
          Fachbereich Liegenschaftsservice
          Julius-Bremer-Straße 8-10
          39104 Magdeburg

ab.

Angebote die per E-Mail, Fax oder nach Ablauf der Frist eingehen, finden keine Berücksichtigung.

Die Vergabe erfolgt freibleibend nach Höchstgebot.

Die Kaufverhandlungen werden vorbehaltlich der Zustimmung der städtischen Gremien geführt.