Inhalt

43. Änderung
des Flächennutzungsplanes
"Fahlberg-List"

Der Stadtrat der Landeshauptstadt Magdeburg hat in seiner Sitzung am  17.10.2024 die öffentliche Auslegung des Entwurfs zur 43. Änderung des Flächennutzungsplanes "Fahlberg-List" beschlossen. Die Auslegung erfolgt in der Zeit vom 18.11.2024 - 18.12.2024. Das Verfahren zur 43. Änderung wird im Parallelverfahren gemäß § 8 (3) BauGB zum B-Plan Nr. 242-2.1 Nr. 483 - 6 „Fahlberg-List" durchgeführt, welcher gleichzeitig ausliegt. 

Zur Auslegung

Der Stadtrat der Landeshauptstadt Magdeburg hat in seiner Sitzung am  17.10.2024 beschlossen:

  1. Der Titel der F-Planänderung wird von „Elb-Hafen“ in „Fahlberg-List“ geändert.
  2. Der Entwurf und die Begründung mit Umweltbericht der 43. Änderung desFlächennutzungsplanes der Landeshauptstadt Magdeburg „Fahlberg-List“werden in der vorliegenden Form gebilligt.
  3. Der Entwurf zum Flächennutzungsplan und die Begründung sowie der Umweltbericht sindgemäß § 3 (2) BauGB für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen. Ort und Dauer deröffentlichen Auslegung, sowie Angaben dazu, welche Arten umweltbezogener Informationverfügbar sind, sind ortsüblich bekannt zu machen.
  4. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 3 (2) Satz 3 BauGBüber die öffentliche Auslegung zu benachrichtigen.
  5. Gemäß § 4a (2) BauGB wird die Auslegung gleichzeitig mit der Beteiligung der Trägeröffentlicher Belange gemäß § 4 (2) BauGB durchgeführt.

Hinweise:

  1. Im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit wird der Entwurf der 43. Änderung des Flächennutzungsplans „Fahlberg-List“ und die Begründung mit Umweltbericht und den nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen gemäß § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB im Internet unter www.magdeburg.de/auslegungen in der Zeit vom                   
                                      18.11.2024 bis einschließlich 18.12.2024
     veröffentlicht.

  2. Die vorgenannten Planunterlagen liegen gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB zusätzlich in dem o. g. Zeitraum im Dezernat für Umwelt und Stadtentwicklung, Informationsbereich (Pförtner) und im Fachdienst Stadtplanung und Vermessung Magdeburg, An der Steinkuhle 6, 39128 Magdeburg während der Dienstzeiten

                                      montags           von 08:00 Uhr – 15:00 Uhr
                                      dienstags         von 08:00 Uhr – 17:30 Uhr
                                      mittwochs        von 08:00 Uhr – 15:00 Uhr
                                      donnerstags    von 08:00 Uhr – 15:00 Uhr
                                      freitags             von 08:00 Uhr – 12:00 Uhr

    für alle Personen zur Einsicht öffentlich aus.

    Bei Fragen zu den Auslegungsunterlagen bitten wir Sie um vorherige telefonische Terminvereinbarung mit der zuständigen Sachbearbeiterin Frau Krischel (Tel.: 0391 540 5326).

    Die Auslegungsunterlagen sind im Informationsbereich des Dezernats für Umwelt und Stadtentwicklung auch ohne Terminvereinbarung öffentlich zugänglich.

Unterlagen:

Nachfolgende Unterlagen sind Bestandteil der der Veröffentlichung im Internet und der öffentlichen Auslegung im Rahmen der förmlichen Öffentlichkeitsbeteiligung:

  • DS0374_24 Anlage 2 Begründung

  • DS0374_24 Anlage 2a Umweltbericht

  • DS0374_24 Anlage 3 Plangrundlage

  • DS0374_24 Anlage 4 Auswirkungsanalyse

  • DS0325_24_Anlage 3_Begründung mit Umweltbericht

Im Umweltbericht als Bestandteil der Begründung zum Entwurf der 43. Änderung des Flächennutzungsplans wurden die Auswirkungen auf folgende Schutzgüter einer Beurteilung unterzogen:

  • Mensch – mit Aussagen u. a. zur Sicherung einer menschenwürdigen Umwelt
  • Arten und Biotope – mit Aussagen u. a. zur  Berücksichtigung der Erhaltungsziele und Schutzzwecke von NATURA 2000 - Gebieten
  • Luft und Klima – mit Aussagen u. a. zum allgemeinen Klimaschutz (Klimaschutzklausel)
  • Landschaft – mit Aussagen u. a. zur Erhaltung und Entwicklung des baukulturellen Orts- u. Landschaftsbildes
  • Fläche und Boden – mit Aussagen u. a. zum sparsamen Umgang mit Grund und Boden (Bodenschutzklausel) und Sicherung der natürlichen Bodenfunktionen
  • Wasser – mit Aussagen u. a. zur Sicherung der Gewässer als Bestandteil des Naturhaushaltes und Lebensraum für Tiere und Pflanzen
  • Kultur und sonstige Sachgüter – mit Aussagen u. a. zur Erhaltung, Erneuerung, Fortentwicklung, Anpassung und Umbau vorhandener Ortsteile

Angaben umweltbezogener Informationen

  • umweltbezogene Stellungnahme des Landesbetriebes für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft vom 08.02.2024
  • umweltbezogene Stellungnahme der Unteren Naturschutzbehörde vom 04.03.2024

Die der Planung zu Grunde liegenden Gutachten und Vorschriften (Gesetze, Verordnungen, Erlasse, DIN-Vorschriften) können bei der Landeshauptstadt Magdeburg, Fachdienst Stadtplanung und Vermessung, An der Steinkuhle 6, 39128 Magdeburg eingesehen werden.

Verfahren zur Abgabe von Stellungnahmen

3. Gemäß § 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB wird darauf hingewiesen,

  1. dass Stellungnahmen während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden können,
  2. dass Stellungnahmen elektronisch übermittelt werden sollen:
    - durch E-Mail mit qualifizierter elektronischer Signatur an:

    fb64-beteiligung@stadt.magdeburg.de, oder

    - über die Beteiligungsplattform des Landes Sachsen-Anhalt:
    https://beteiligung.sachsen-anhalt.de

  3. Bei Bedarf können Stellungnahmen aber auch schriftlich unter der oben genannten Anschrift oder während der Dienststunden im Fachdienst Stadtplanung und Vermessung zur Niederschrift vorgebracht werden.

  4. dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.
    Gemäß § 3 Abs. 3 BauGB wird ergänzend darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des  §  4 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Abs. 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Veröffentlichungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.


4. Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage des Art. 6 Abs. 1 lit. e DSGVO in Verbindung mit Art. 6 Abs. 3 lit. b DSGVO und n§ 3 Baugesetzbuch (BauGB). Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der „Datenschutzinformation im Rahmen der Bauleitplanung“, die mit ausliegt.

Datenschutz

 Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage des Art. 6 Abs. 1 lit. e DSGVO in Verbindung mit Art. 6 Abs. 3 lit. b DSGVO und § 3 Baugesetzbuch (BauGB). Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der „Datenschutzinformation im Rahmen der Bauleitplanung“, die mit ausliegt.