Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung des 3. Entwurfs der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 131-1 "Nachtweide" im Teilbereich
Zur Auslegung:
Der Stadtrat der Landeshauptstadt Magdeburg hat auf seiner Sitzung am 02.05.2024 beschlossen:
- Der 3. Entwurf der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 131-1 „Nachtweide“ im Teilbereich und die Begründung werden in der vorliegenden Form gebilligt.
- Der 3. Entwurf der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 131-1 „Nachtweide“ im Teilbereich und die Begründung sind gemäß § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen.
Ort und Dauer der öffentlichen Auslegung sind mindestens eine Woche vorher ortsüblich bekannt zu machen.
Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 3 Abs. 2 Satz 3 BauGB über die öffentliche Auslegung zu benachrichtigen. Die von der Änderung des Entwurfs berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind erneut gemäß § 4a Abs. 3 BauGB zu beteiligen.
Hinweise:
- Im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit wird der 3. Entwurf der 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 131-1 im Teilbereich und die Begründung gemäß § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB im Internet
in der Zeit vom
10.06.2024 bis einschließlich 10.07.2024
veröffentlicht. - Die vorgenannten Planunterlagen liegen gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB zusätzlich in dem o. g. Zeitraum im Dezernat für Umwelt und Stadtentwicklung, Informationsbereich (Pförtner) und im Fachbereich Stadtplanung und Vermessung, An der Steinkuhle 6, 39128 Magdeburg
während der Dienstzeiten
montags von 08:00 Uhr – 15:00 Uhr
dienstags von 08:00 Uhr – 17:30 Uhr
mittwochs von 08:00 Uhr – 15:00 Uhr
donnerstags von 08:00 Uhr – 15:00 Uhr
freitags von 08:00 Uhr – 12:00 Uhr
für alle Personen zur Einsicht öffentlich aus.
Bei Fragen zu den Auslegungsunterlagen bitten wir Sie um vorherige telefonische Terminvereinbarung mit der zuständigen Sachbearbeiterin Frau Mrochen (Tel.: 0391 540 5322). Die Auslegungsunterlagen sind im Informationsbereich des Dezernates für Umwelt und Stadtentwicklung auch ohne Terminvereinbarung öffentlich zugänglich.
Unterlagen:
Nachfolgende Unterlagen sind Bestandteil der Veröffentlichung im Internet und der öffentlichen Auslegung im Rahmen der förmlichen Öffentlichkeitsbeteiligung:
- Planzeichnung i. d. F. des 3. Entwurfs der 2. Änderung mit dem Stand Januar 2024 (PDF, 3.8 MB)
- Begründung zur 2. Änderung des Bebauungsplans i. d. F. des 3. Entwurfs mit dem Stand Januar 2024 (PDF, 965 kB)
- DIN-Vorschriften
Verfahren zur Abgabe von Stellungnahmen:
Gemäß § 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB wird darauf hingewiesen,
-
dass Stellungnahmen während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden können,
-
dass Stellungnahmen elektronisch übermittelt werden sollen:
- auf der Beteiligungsplattform des Landes Sachsen-Anhalt (externer Link in neuem Fenster):
- oder durch E-Mail mit qualifizierter elektronischer Signatur an: poststelle@stadt.magdeburg.de
Bei Bedarf können Stellungnahmen aber auch schriftlich unter der oben genannten Anschrift oder während der Dienststunden im Fachbereich Stadtplanung und Vermessung zur Niederschrift vorgebracht werden
-
dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.
Datenschutz:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage des Art. 6 Abs. 1 lit. e DSGVO in Verbindung mit Art. 6 Abs. 3 lit. b DSGVO und § 3 Baugesetzbuch (BauGB). Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Datenschutzinformation im Rahmen der Bauleitplanung (Dokument öffnet in neuem Fenster), die mit ausliegt.