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Sie können die Aufenthaltserlaubnis für Fachkräfte mit akademischer Ausbildung (einschließlich der Blauen Karte EU) beantragen, wenn Sie über ein abgeschlossenes Hochschulstudium verfügen. Haben Sie keinen deutschen Hochschulabschluss, muss Ihr Abschluss entweder anerkannt oder mit einem deutschen Hochschulabschluss vergleichbar sein.

Für die Erteilung der Aufenthaltserlaubnis auf Grundlage einer Beschäftigung ist es notwendig, dass Ihnen bereits ein verbindliches Arbeitsplatzangebot vorliegt. Die Beschäftigung muss als Hauptzweck des Aufenthalts dienen. Eine Beschäftigung ist nur dann erlaubt, wenn es im Aufenthaltstitel ausdrücklich vermerkt ist.

Für die Erteilung der Aufenthaltserlaubnis zur Beschäftigung ist unter Umständen die Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit notwendig.

Bevor Sie zur eigentlichen Antragstellung kommen, lesen Sie bitte die folgenden Informationen sorgfältig durch und bereiten alle unten benannten Unterlagen vor.