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Nutzung, derzeit:

ehemalige Grünfläche, unbebaut

zulässige Nutzung:

Bebaubar nach § 34 BauGB. Die Zulässigkeit eines konkreten Bauvorhabens ist im Rahmen eines baurechtlichen Verfahrens zu prüfen.

Erschließung:

Die verkehrliche Erschließung ist durch die angrenzende öffentliche Straße Am Thie gesichert. Die Versorgungsleitungen für Strom und Wasser sind im öffentlichen Straßenraum vorhanden. Hausanschlüsse sind bei einem Bauvorhaben neu zu beantragen.

Katasterdaten:

Flur

343

 

Flurstücke

11446

636 m²

 

11449

374 m²

 

Verkaufsfläche (rot dargestellt)

1.010 m²

Lagebeschreibung:

Das Grundstück befindet sich im Stadtteil Diesdorf. Die umliegende Bebauung ist geprägt von verschiedensten Nutzungen/Bebauungen.

Erreichbarkeit:

Straßenbahnlinie 6

ca. 100 m

Buslinien 61, 72

ca. 100 m

Anbindung Innenstadt

ca. 5,0 km

Anbindung Magdeburger Ring

ca. 4,0 km

Denkmalschutz:

Das Grundstück befindet sich in unmittelbarer Nähe zu einem Kulturdenkmal. Bei dieser Liegenschaft handelt es sich um eine ehemalig zum historischen Freigut Diesdorf, heute Hermsdorfer Straße 14, gehörende Nutzfläche. Die Mauer entlang der Straße Am Thie bildet die historische südliche Begrenzung des Gutes. Das Objekt Hermsdorfer Straße 14 ist als Kulturdenkmal gemäß § 2 Abs. 2 Nr. 1 Denkmalschutzgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (DenkmSchG LSA) in das Denkmalverzeichnis des Landes Sachsen-Anhalt eingetragen. Bei Neubaumaßnahmen ist der Umgebungsschutz gem. § 1 Abs. 1 DenkmSchG LSA und § 14 Abs. 1 Nr. 3 DenkmSchG LSA zu berücksichtigen. Gemäß § 14 Abs. 1 Nr. 3 DenkmSchG LSA bedarf es einer Genehmigung durch die zuständige Denkmalschutzbehörde, wer ein Kulturdenkmal durch Errichtung, Wegnahme oder Hinzufügen von Anlagen in seiner Umgebung im Bestand und Erscheinungsbild verändern, beeinträchtigen oder zerstören will.

Die Liegenschaft befindet sich darüber hinaus in unmittelbarer Umgebung zu einem archäologischen Kulturdenkmal gemäß § 2 Abs. 2 Nr. 3 DenkmSchG LSA. Es bestehen begründete Anhaltspunkte, dass bei Bodeneingriffen weitere Kulturdenkmale entdeckt werden. Grundsätzlich sind Kulturdenkmale gemäß § 9 Abs. 2 DenkmSchG LSA nach denkmalpflegerischen Grundsätzen zu erhalten, zu pflegen und instandzusetzen. Soweit archäologische Kulturdenkmale auf Grund der beantragten Erdeingriffe nicht in situ erhalten bleiben können, müssen sie dokumentiert und das Fundgut lagebezogen aufgenommen werden. In diesem Fall wird die Primärpflicht der unveränderten Erhaltung durch die Sekundärpflicht zur wissenschaftlichen Dokumentation ersetzt, um das Kulturdenkmal auf diese Weise der Nachwelt zu überliefern. Die Dokumentationskosten sind vom Erwerber/Erbbauberechtigten im Rahmen des Zumutbaren zu übernehmen.

Die Öffnung der Mauer zur Straße Am Thie zur Erschließung der Liegenschaft ist auf ein notwendiges Mindestmaß zu beschränken. Die Maßnahme ist im Vorfeld mit der Unteren Denkmalschutzbehörde abzustimmen.

Weitere Besonderheiten:

Im Bereich des hier angebotenen Grundstücks existiert derzeit kein öffentlicher Abwasserkanal. Daher ist ein direkter und kurzer Anschluss zur Schmutzwasserentsorgung des Grundstücks nicht möglich. Von Seiten der AGM ist langfristig keine öffentliche Erschließung der Straße Am Thie vorgesehen. Es besteht die Möglichkeit, einen Schmutzwasseranschlusskanal auf eigene Kosten herzustellen. Dieser würde an die öffentliche Schmutzwasserleitung DN 250 Stz im Bereich des Endschachtes Nr. 57733 an der Straße Am Thie angeschlossen werden. Das auf dem hier angebotenen Grundstück anfallende Schmutzwasser müsste über eine private Schmutzwasserleitung mit einer Länge von ca. 120 m in der Straße Am Thie zu diesem Anschluss geführt werden.

Hierfür sind folgende Varianten möglich:      

  • Freigefälleleitung:

Kostenvolumen ca. 100.000,00 €

  • Druckrohrleitung:

Kostenvolumen: ca. 50.000,00 €, zuzüglich der Kosten für ein privates Abwasserpumpwerk

Als kostengünstigste Alternative wäre eine Entsorgung des Schmutzwassers bei Erteilung einer wasserrechtlichen Erlaubnis für die Einleitung von geklärtem Abwasser auch durch die Errichtung einer Kleinkläranlage auf dem Grundstück möglich.

Entlang der östlichen Grundstücksgrenze verläuft eine Telekommunikationsleitung der Telekom Deutschland GmbH (s. Lageplan) mit einem Schutzstreifen von 1,00 m, die das Nachbargrundstück versorgt.

Auf dem Grundstück befinden sich Bäume und Sträucher die gemäß Baumschutzsatzung der Landeshauptstadt Magdeburg geschützt und zu erhalten sind. Fällungen, Schnitte, Abgrabungen u. Ä. sind genehmigungspflichtig. Fällungen haben möglicherweise Ersatzpflanzungen zur Folge, die auf dem eigenen Grundstück zu erbringen sind.

Das Grundstück wird verkauft/vergeben wie es steht und liegt. Neben dem Erwerb des Grundstücks ist im Falle einer Bebauung mit einem Eigenheim alternativ auch die Vergabe eines Erbbaurechts möglich. Der Grundbesitz ist vertragsfrei. Baulasten bestehen nicht.

Eine Besichtigung des Grundstücks ist in Absprache mit dem vorgenannten Ansprechpartner möglich.

Abmessungen Grundstück:     

  • östliche Grundstücksgrenze:   ca. 42,8 m

  • westliche Grundstücksgrenze: ca. 44,4 m

  • nördliche Grundstücksgrenze: ca. 15,8 m

  • südliche Grundstücksgrenze:   ca. 30,0 m

Sonstige Bedingungen:

Alle Kosten, die im Zusammenhang mit dem Abschluss und der Durchführung des Vertrages stehen, hat der Erwerber/Erbbauberechtigte zu tragen.

Interessenten geben bitte ein schriftliches, verbindliches Angebot in einem verschlossenen Umschlag mit der Aufschrift „Angebot zum Grundstück Am Thie"  bis zum 01.12.2025 unter der Anschrift

          Landeshauptstadt Magdeburg
          Die Oberbürgermeisterin
          Fachbereich Liegenschaftsservice
          Julius-Bremer-Str. 8-10
          39104 Magdeburg

ab.

Angebote, die per E-Mail, Fax oder nach Ablauf der Frist eingehen, finden keine Berücksichtigung.

Vor Abschluss des Kauf- bzw. Erbbaurechtsvertrages muss der Erwerber/Erbbauberechtigte die Finanzierung nachweisen. Die Vergabe erfolgt freibleibend nach Höchstgebot.

Die Verhandlungen werden vorbehaltlich der Zustimmung der städtischen Gremien geführt.