Inhalt
Hundesteuerermäßigung
Beschreibung
Steuerermäßigungen für die Hundesteuer
- für einen Hund, wenn der/die Steuerpflichtige Leistungen nach dem SGB XII (Sozialhilfe, Grundsicherung im Alter) oder SGB II (Grundsicherung für Arbeitssuchende) erhält
- ab 20.07.2024 neu, wenn der/die Steuerpflichtige Wohngeld oder Kinderzuschlag erhält oder im Besitz einer gültigen Otto-City-Card ist
Gebühren
Es fallen keine zusätzlichen Kosten an.
Rechtsgrundlagen
Rechtsbehelf
Gegen einen Hundesteuerbescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden.
Erforderliche Unterlagen
- Personalausweis
- für die Beantragung einer Steuerermäßigung ist der Bescheid über die Leistungen nach dem SGB II oder XII bzw. der Bescheid über Wohngeld oder Kinderzuschlag oder der Otto-City-Card vorzulegen.