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Hundesteuerermäßigung

Beschreibung

Steuerermäßigungen für die Hundesteuer

  • für einen Hund, wenn der/die Steuerpflichtige Leistungen nach dem SGB XII (Sozialhilfe, Grundsicherung im Alter) oder SGB II (Grundsicherung für Arbeitssuchende) erhält
  • ab 20.07.2024 neu, wenn der/die Steuerpflichtige Wohngeld oder Kinderzuschlag erhält oder im Besitz einer gültigen Otto-City-Card ist

Gebühren

Es fallen keine zusätzlichen Kosten an.

Rechtsgrundlagen

Rechtsbehelf

Gegen einen Hundesteuerbescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden.

Erforderliche Unterlagen

  • Personalausweis
  • für die Beantragung einer Steuerermäßigung ist der Bescheid über die Leistungen nach dem SGB II oder XII bzw. der Bescheid über Wohngeld oder Kinderzuschlag oder der Otto-City-Card vorzulegen.

Weitere Informationen

Onlineservices

Zuständige Stelle

Team Gewerbesteuer und sonstige Gemeindesteuern

Fachbereich Finanzservice

Katzensprung  2
Rückseite Julius-Bremer-Straße
39104 Magdeburg

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