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Wählerverzeichnis Berichtigung beantragen

Vor jeder Wahl wird ein Wählerverzeichnis aufgestellt. Dort werden alle Personen eingetragen, die zum jeweiligen Stichtag mit Hauptwohnsitz in Magdeburg gemeldet und wahlberechtigt sind. 

Allgemeine Informationen

Als Wahlberechtigter können Sie vor der Wahl das Wählerverzeichnis einsehen. Wenn das Wählerverzeichnis falsche Angaben enthält oder unvollständig ist, können Sie dies korrigieren lassen. Den Einspruch gegen das Wählerverzeichnis (bei Bundestags- und Europawahl) beziehungsweise den Antrag auf Berichtigung des Wählerverzeichnisses (bei Landtags- und Kommunalwahlen) können Sie schriftlich oder persönlich (zur Niederschrift) stellen.

Erforderliche Unterlagen

Es ist ein gültiger Personalausweis vorzulegen und Nachweise, dass Sie die Voraussetzungen des Wahlrechts erfüllen.

Gebühren

Es werden für diese Leistung keine Gebühren erhoben.

Fristen

Das Wählerverzeichnis kann vom 20. bis zum 16. Tag vor der Wahl während der allgemeinen Öffnungszeiten eingesehen werden. Innerhalb dieser Frist ist auch der Einspruch beziehungsweise Antrag auf Berichtigung möglich.

Rechtsgrundlagen

Hinweise (Besonderheiten)

Personen, die den Antrag nicht selbst stellen können, können sich von einer anderen Person helfen lassen. Dies kann beispielsweise notwendig sein, wenn die Antragstellerin oder der Antragsteller nicht lesen kann oder körperlich beeinträchtigt ist. Die helfende Person muss dann den Antrag unterschreiben. 

Verfahrensablauf

Nach Einsicht stellen Sie einen Fehler im Wählerverzeichnis fest oder Sie sind nicht eingetragen, obwohl Sie wahlberechtigt sind. Sie legen während genannten Frist Einspruch ein beziehungsweise stellen einen Antrag auf Berichtigung des Wählerverzeichnisses und belegen die Tatsachen durch geeignete Beweismittel. 

Die Behörde korrigiert das Wählerverzeichnis oder versendet einen ablehnenden Bescheid. Im Falle der nachträglichen Eintragung erhalten Sie eine Wahlbenachrichtigung.

Voraussetzungen

Sie müssen für die betreffende Wahl wahlberechtigt sein.

Siehe auch

Weitere Informationen

Zuständige Stelle

Wahlamt

Amtsleiter Dr. Tim Hoppe

Amt für Statistik, Wahlen und Digitalisierung
Organisation und Durchführung von Wahlen

Julius-Bremer-Straße 10
D-39104 Magdeburg

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