Kennzeichen für elektrisch betriebene Fahrzeuge (E-Kennzeichen) beantragen
Sie besitzen ein Fahrzeug, das über einen alternativen Antrieb verfügt? Dann können Sie ein E-Kennzeichen beantragen.
Allgemeine Informationen
Mit dem E-Kennzeichen sind Fahrzeuge mit alternativem Antrieb sofort zu erkennen und profitieren von verschiedenen Vorteilen. Zum Beispiel dürfen Sie mit diesen Fahrzeugen in einigen Städten die Busspuren nutzen.
Zu Fahrzeugen mit alternativem Antrieb gehören:
- reine Batterieelektrofahrzeuge
- Fahrzeuge, die über ein Ladekabel von außen aufgeladen werden, beispielsweise Plug-In-Hybridfahrzeuge
- mit Wasserstoff betriebene Fahrzeuge, beispielsweise Brennstoffzellenfahrzeuge
Die allgemeine Kennzeichenkombination erhält den Zusatz "E".
Sie sind nicht verpflichtet, ein E-Kennzeichen zu beantragen. Auf Ihren Antrag teilt die Zulassungsbehörde Ihnen ein E-Kennzeichen zu. Sie können auch ein Wunschkennzeichen beantragen, sofern es verfügbar ist.
Die Prägung der Schilder können Sie bei einer Firma für Schilderprägungen vornehmen lassen, die sich meist in der näheren Umgebung der Zulassungsbehörde befinden, oder Sie können die Schilder in einem Online-Shop Ihrer Wahl bestellen.
Sie müssen die Schilder fest und nach den gesetzlichen Regeln an Ihrem Fahrzeug anbringen. Andernfalls dürfen Sie nicht am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen. Die Kennzeichenschilder dürfen nicht spiegeln, verdeckt oder verschmutzt sein.
Voraussetzungen
- Ihr Fahrzeug verfügt über einen alternativen Antrieb oder über eine alternative Energiequelle.
Rechtsbehelf
- Widerspruch
Verfahrensablauf
Bei der persönlichen Beantragung:
- Wenn Sie Ihr Fahrzeug mit alternativem Antrieb am Schalter Ihrer zuständigen Zulassungsbehörde anmelden, erhalten Sie eine Kennzeichenkombination vor Ort zugeteilt.
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Mit dieser Zuteilung:
- lassen Sie die Kennzeichenschilder fertigen
- lassen Sie die Plaketten von der Zulassungsbehörde auf den Kennzeichenschildern anbringen
- bringen Sie die Kennzeichenschilder fest an den vorgesehenen Stellen am Fahrzeug an
Bei der Online-Beantragung:
- Über das i-Kfz-Portal Ihrer Zulassungsbehörde beantragen Sie im Rahmen der Zulassung ein E-Kennzeichen. Dafür ist die Eingabe einer elektronischen Versicherungsnummer (eVB) notwendig.
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Die Zuteilung eines E-Kennzeichens zu Ihrem Fahrzeug wird:
- direkt ins Zentrale Fahrzeugregister eingetragen
- an die Versicherung gemeldet
- als Bescheid per E-Mail oder per Download an Sie übermittelt
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Anschließend:
- lassen Sie die Kennzeichenschilder prägen
- bringen Sie die Plaketten der Zulassungsbehörde auf den Kennzeichenschildern an
- befestigen Sie diese an den vorgesehenen Stellen am Fahrzeug
Hinweise (Besonderheiten)
Folgende Kennzeichenarten sind nicht mit dem E-Kennzeichen kombinierbar:
- Kurzzeitkennzeichen
- Ausfuhrkennzeichen
- rote Kennzeichen (sogenannte Händlerkennzeichen)
Rechtsgrundlage(n)
- § 11 Verordnung über die Zulassung von Fahrzeugen zum Straßenverkehr (Fahrzeug-Zulassungsverordnung - FZV)
- § 2 und 4 Gesetz zur Bevorrechtigung der Verwendung elektrisch betriebener Fahrzeuge 1 (Elektromobilitätsgesetz - EmoG)
- Anlage 4 Abschnitt 5a Verordnung über die Zulassung von Fahrzeugen zum Straßenverkehr (Fahrzeug-Zulassungsverordnung - FZV)