Baugenehmigung für Werbeanlagen beantragen
Allgemeine Informationen
Anlagen der Außenwerbung (Werbeanlagen) sind alle ortsfesten Einrichtungen, die der Ankündigung, Anpreisung oder als Hinweis auf Gewerbe oder Beruf dienen und vom öffentlichen Verkehrsraum aus sichtbar sind. Hierzu zählen insbesondere Schilder, Beschriftungen, Bemalungen, Lichtwerbungen, Schaukästen sowie für Zettel- und Bogenanschläge oder Lichtwerbung bestimmte Säulen, Tafeln und Flächen.
Die Beantragung einer Werbeanlage kann sowohl digital, als auch in Papierform erfolgen.
Für die digitale Antragstellung steht Ihnen mit einer entsprechenden Authentifizierung unser Online-Portal zur Verfügung:
Hier geht es direkt zum Online Portal: Antrag auf Baugenehmigung Außen-Werbeanlage
Eine Antragstellung per E-Mail und auch umgekehrt die Bescheidung kann auf Grund des Datenschutzes nicht erfolgen.
Um die Vorlage vollständiger Unterlagen im Interesse einer zügigen Bearbeitung wird gebeten. Siehe im Menü Erforderliche Unterlagen
Es wird um Beachtung der Zuständigkeiten gebeten! Siehe im Menü Zuständige Stelle.
Hinweise zur Onlineantragstellung
Wichtige Hinweise:
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-
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Zuständige Stelle
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untere Bauaufsichtsbehörde
für:
Werbeanalgen an bzw. auf Gebäuden oder baulichen Anlagen, wie Einfriedungen oder Mauern, die zum privaten Grundstück gehören.
-
untere Straßenverkehrsbehörde
für:
Werbeanlagen im öffentlichen Verkehrsraum
(Gestattung einer Sondernutzungserlaubnis; Beantragung durch Firma Ströer)
Erforderliche Unterlagen
- Antrag auf Baugenehmigung
online siehe Portal, in Papier mit Formular
- Baubeschreibung Werbeanlage
(Angabe Art, Dauer und Intensität von Beleuchtung oder Wechselbeleuchtung oder Wechselfolge, Werkstoffe sowie Abstände zu anderen Werbeanlagen, öffentlichen Verkehrsflächen und Verkehrsanlagenanlagen)
online per pdf im Portal unter Anlagen ablegen, in Papier mit Formular
- Lageplan bzw. Auszug aus dem Liegenschaftskataster mit gekennzeichnetem Baugrundstück und Angabe des genauen Standorts der Werbeanlage
(nicht älter als sechs Monate, so die genaue Lage zu unübersichtlich oder schwierig Darzustellen ist, bitte gesonderten Lageplan in einem größeren Maßstab verwenden)
online per pdf im Portal unter Anlagen ablegen, in Papier erhältlich - bemaßte Zeichnung mit Darstellung der Werbeanlage bezogen auf
- den konkreten Standort und
- auf Anlagen, an denen die Werbeanlage angebracht* oder in deren Nähe* sie aufgestellt werden soll, sowie
- Angaben über die Farbgestaltung*
(*relevant zur statischen, denkmalrechtlichen oder städtebaulichen Beurteilung)
- Zur Darstellung der Werbeanlage und ihrer Umgebung kann auch ein farbiges Lichtbild oder eine farbige Lichtbildmontage ergänzend vorgelegt werden.
- Nachweisberechtigung des statischen Nachweisaufstellers, so erforderlich
- Kriterienkatalog, so erforderlich
- Nachweis der Standsicherheit, so erforderlich
Gebühren
- Baugenehmigungen sind gebührenpflichtig
- Die Gebührenhöhe wird nach der Baugebührenverordnung (BauGVO) / Allgemeinen Gebührenordnung (AllGO LSA) festgelegt.
- Die Gebührenhöhe ist u.a. abhängig von:
- Umfang/Größe der Anlage
- Beleuchtung ja/nein
- Standort (z.B. im Erhaltungssatzungsgebiet ja/nein)
Fristen
- Entscheidung über Bauantrag innerhalb von drei Monaten
- ab Eingangsbestätigung
- kann aus wichtigem Grund verlängert werden
(§ 68 Abs. 4 BauO LSA, vereinfachtes Verfahren)
- Die Baugenehmigung erlischt, so
- nach drei Jahren nicht begonnen oder
- die Bauausführung länger als zwei Jahre unterbrochen wurde.
(§ 72 Abs. 1 BauO LSA)
- Die Baugenehmigung kann für jeweils ein Jahr verlängert werden, so dies vor Fristablauf beantragt wird.
(§ 72 Abs. 2 BauO LSA)
Rechtsgrundlagen
- Bauordnung des Landes Sachsen-Anhalt (BauO LSA)
- Bauvorlagenverordnung Land Sachsen-Anhalt (BauVorlVO LSA)
- Gebührenordnungen/Gebührenrecht
- Baugebührenverordnung (BauGVO)
- Allgemeine Gebührenordnung des Landes Sachsen-Anhalt (AllGO LSA)
Rechtsbehelf
Sie können Widerspruch einlegen.