Begleitetes Fahren ab 17 Jahren bei bestehender Fahrerlaubnis beantragen
Wenn Sie eine Fahrerlaubnis besitzen, können Sie eine Erweiterung dieser Fahrerlaubnis für die Klassen B und BE im Rahmen des "Begleiteten Fahrens ab 17" beantragen. Beim Autofahren vor Ihrem 18. Geburtstag muss Sie dann stets eine zuvor benannte und geeignete Person begleiten.
Allgemeine Informationen
Sie können in Deutschland bereits mit 17 Jahren ein Fahrzeug der Klassen B und BE fahren, also Pkw und Pkw mit Anhänger. Dies gilt, wenn folgende Bedingungen zutreffen:
- Sie haben die Fahrerlaubnisprüfung bestanden.
- Sie haben nachträglich auf Antrag eine Erweiterung dieser Fahrerlaubnis für die Klassen B und BE im Rahmen des "Begleiteten Fahrens ab 17" erhalten.
- Eine zugelassene und zuvor benannte Person begleitet Sie.
Ab Ihrem 18. Geburtstag dürfen Sie das Fahrzeug ohne Begleitung fahren. Wenn Sie hingegen vor Ihrem 18. Geburtstag ein Fahrzeug ohne die Begleitung durch eine namentlich benannte Person fahren, wird Ihre Fahrerlaubnis widerrufen. Hinzukommen:
- ein Bußgeld
- ein Punkt im Fahreignungsregister
- die Verlängerung der Probezeit
- die Anordnung eines Aufbauseminars
Erforderliche Unterlagen
- Nachweis über bestehende Fahrerlaubnis, in der Regel der Führerschein
- gültiger Personalausweis oder Reisepass
- Ausweisdokument kann auch elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) oder ähnliches sein
- aktuelles biometrisches Foto, Größe 45x35 Millimeter, Hochformat, Frontalaufnahme
- Nachweis über eine Erste-Hilfe-Schulung
- Sehtestbescheinigung, nicht älter als 2 Jahre
- Antragsformular auf Teilnahme am begleiteten Fahren ab 17 Jahren
- Antragsformular für jede Begleitperson
Gebühren
Die genauen Gebühren richten sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).
- Der Gebührenrahmen beginnt bei 69,80 EUR.
- Für jede weitere Begleitperson fallen zusätzlich 9,90 EUR an.
- Die Eintragung der Schlüsselzahl 197 wird mit weiteren 28,60 EUR berechnet.
Fristen
Die praktische Prüfung ist innerhalb von 12 Monaten nach Bestehen der theoretischen Prüfung abzulegen. Andernfalls verliert die theoretische Prüfung ihre Gültigkeit.
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Im Falle einer Ablehnung können Rechtsmittel eingelegt werden. Es besteht die Möglichkeit, Widerspruch einzulegen sowie Klage vor dem Verwaltungsgericht zu erheben.
Was sollte ich noch wissen?
Die Antragstellung erfolgt bei der Fahrerlaubnisbehörde des Hauptwohnsitzes.
Der Führerschein wird Ihnen in der Regel etwa zwei Wochen nach Vollendung des 18. Lebensjahres per Post zugesandt. Bis zum Erhalt des Führerscheins kann die Prüfbescheinigung auch ohne Begleitperson weiter genutzt werden.
Voraussetzungen
Um Ihre Fahrerlaubnis zum "Begleiteten Fahren ab 17" zu erweitern, müssen Sie und Ihre Begleitperson jeweils bestimmte Voraussetzungen erfüllen:
- Sie selbst haben eine Führerscheinausbildung für die Klasse B erfolgreich durchlaufen.
-
Eine zugelassene und zuvor benannte Person begleitet Sie, die wiederum folgende Bedingungen erfüllt:
- Sie ist mindestens 30 Jahre alt.
- Sie besitzt mindestens seit 5 Jahren eine gültige Fahrerlaubnis der Klasse B, also Pkw.
- Sie beachtet die "0,5-Promille-Grenze" und das Drogenverbot, wenn sie Sie begleitet, auch wenn Sie den Pkw führen.
- Sie beachtet die Grenze von maximal 3,5 Nanogramm pro Milliliter Tetrahydrocannabinol (THC) im Blutserum.
- Sie ist im Fahreignungsregister mit nicht mehr als einem Punkt belastet.