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Begleitetes Fahren ab 17 Jahren bei bestehender Fahrerlaubnis beantragen

Wenn Sie eine Fahrerlaubnis besitzen, können Sie eine Erweiterung dieser Fahrerlaubnis für die Klassen B und BE im Rahmen des "Begleiteten Fahrens ab 17" beantragen. Beim Autofahren vor Ihrem 18. Geburtstag muss Sie dann stets eine zuvor benannte und geeignete Person begleiten.

Allgemeine Informationen

Sie können in Deutschland bereits mit 17 Jahren ein Fahrzeug der Klassen B und BE fahren, also Pkw und Pkw mit Anhänger. Dies gilt, wenn folgende Bedingungen zutreffen:

  • Sie haben die Fahrerlaubnisprüfung bestanden.
  • Sie haben nachträglich auf Antrag eine Erweiterung dieser Fahrerlaubnis für die Klassen B und BE im Rahmen des "Begleiteten Fahrens ab 17" erhalten.
  • Eine zugelassene und zuvor benannte Person begleitet Sie.

Ab Ihrem 18. Geburtstag dürfen Sie das Fahrzeug ohne Begleitung fahren. Wenn Sie hingegen vor Ihrem 18. Geburtstag ein Fahrzeug ohne die Begleitung durch eine namentlich benannte Person fahren, wird Ihre Fahrerlaubnis widerrufen. Hinzukommen:

  • ein Bußgeld
  • ein Punkt im Fahreignungsregister
  • die Verlängerung der Probezeit
  • die Anordnung eines Aufbauseminars

Erforderliche Unterlagen

  • Nachweis über bestehende Fahrerlaubnis
  • gültiger Personalausweis oder Reisepass
    • Ausweisdokument kann auch elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) oder ähnliches sein
  • gegebenenfalls: aktuelle Meldebescheinigung
  • aktuelles biometrisches Foto, Größe 45x35 Millimeter, Hochformat, Frontalaufnahme
  • Nachweis über eine Erste-Hilfe-Schulung
  • Sehtestbescheinigung, nicht älter als 2 Jahre
  • Antragsformular auf Teilnahme am begleiteten Fahren ab 17 Jahren
  • Antragsformular für jede Begleitperson

Gebühren

  • Die genauen Gebühren richten sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).

  • Bei Direktversand des Führerscheins an die Wohnanschrift fällt eine zusätzliche Versandgebühr an.





  • Kosten für die Ausfertigung der Prüfungsbescheinigung

    Gebühr: 7,70 EUR (Vorkasse: nein)

  • Kosten je Auskunft aus dem Fahreignungsregister (Punktestand)

    Gebühr: 3,30 EUR (Vorkasse: nein)

  • Kosten für die Überprüfung je Begleitperson

    Gebühr: Mindestens 1,50 EUR, höchstens 10,00 EUR. (Vorkasse: nein)

Rechtsgrundlage(n)

Weitere Informationen

Zuständige Stelle

Straßenverkehrsabteilung - Fahrerlaubnisbehörde

Tessenowstraße 15
39114 Magdeburg

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