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Personalausweis abholen

Teaser

Wenn Ihr neuer Personalausweis vorliegt, können Sie ihn persönlich abholen. Auch die Abholung durch eine bevollmächtigte Person ist möglich.

Beschreibung

Sie holen Ihren Personalausweis in der Regel bei dem Bürgerbüro ab, wo Sie ihn beantragt haben. Sie können bei der Beantragung auch ein anderes Bürgerbüro auswählen. Bitte kommunizieren Sie dies vor der Beantragung dem Mitarbeitenden.

Ob Sie einen Termin vereinbaren sollten, um den Personalausweis abzuholen, oder ob Sie sonstige Hinweise zum Zeitpunkt der Abholung beachten müssen, teilt Ihnen Ihr Bürgerbüro mit.

Sie können bei der Ausweisabholung sogleich eine selbst gewählte, sechsstellige PIN im Bürgeramt setzen. Dieser Service ist gebührenfrei. Erst mit dieser PIN können Sie sich mit Ihrem Ausweis bei online angebotenen Dienstleistungen mit hohem Vertrauensniveau gegenüber Wirtschaft und Verwaltung ausweisen.

Ihren alten Personalausweis geben Sie bei der Abholung ab oder lassen ihn entwerten, wenn Sie ihn als Andenken behalten wollen. Sollten Sie Ihren alten Personalausweis in der Zwischenzeit verloren haben oder er gestohlen wurde, melden Sie den Verlust oder den Diebstahl dem Bürgeramt oder bei der Polizei. 

Wenn Sie den Personalausweis nicht selbst abholen können, können Sie auch eine andere Person, die 16 Jahre oder älter ist und sich selbst ausweisen kann, schriftlich bevollmächtigen. Um den Personalausweis Ihres Kindes abzuholen, brauchen Sie die Vollmacht nur, wenn das Kind schon 16 Jahre oder älter ist.

Alternativ können Sie bereits bei der Beantragung die Option, sich Ihr Ausweisdokument an der Wohnungstür persönlich übergeben zu lassen, wählen. Dieser Service verursacht zusätzliche Gebühren.

Verfahrensablauf

Sie können Ihren neuen Personalausweis bei dem Bürgerbüro abholen, bei dem Sie ihn beantragt haben:

  • Wann der Personalausweis abgeholt werden kann, können Sie jederzeit über den Online-Dienst Statusabfrage hoheitlicher Dokumente prüfen.
  • Alternativ können Sie bei der Behördennummer 115 den aktuellen Produktionsstatus Ihres Dokumentes erfragen. 
  • Die Abholung ist grundsätzlich ohne Termin möglich. Um Ihnen Wartezeiten zu ersparen wird die Terminvereinbarung empfohlen.
  • Unter Vorlage Ihres alten Personalausweises händigt Ihnen das Bürgerbüro den neuen Personalausweis aus. Wenn Sie den alten Personalausweis als Andenken behalten möchten, erhalten Sie das Dokument nach Entwertung zurück.
  • Sollten Sie den alten Personalausweis zwischenzeitlich verloren haben oder er gestohlen wurde, melden Sie den Diebstahl/Verlust.
  • Abschließend bestätigen Sie den Erhalt des neuen Personalausweises mit Ihrer Unterschrift.
  • Sie können auch eine bevollmächtigte Person, die 16 Jahre oder älter ist, mit der Abholung beauftragen. Diese muss sich selbst ausweisen und eine schriftliche Vollmacht zur Abholung vorlegen.

Alternativ können Sie bereits bei der Antragstellung die gebührenpflichtige Option wählen, sich Ihr Ausweisdokument an der Wohnungstür persönlich übergeben zu lassen:

  • Bei der Übergabe des Personalausweises an der Wohnungstür müssen Sie sich mit einem gültigen Ausweisdokument - einem gültigen Reisepass oder vorläufigen Reisepass - ausweisen. Ihr alter Personalausweis wird bereits zum Zeitpunkt der Antragstellung entwertet und steht hierfür nicht mehr zur Verfügung
  • Sofern Sie eine Information zum voraussichtlichen Liefertag wünschen, wird Ihnen der Zustell-Dienstleister eine E-Mail zum voraussichtlichen Liefertag senden. 
  • Sind Sie zum Zeitpunkt der Zustellung nicht zu Hause, bewahrt die nächstgelegene Postfiliale die Sendung mit dem Ausweisdokument maximal 7 Werktage zur Abholung auf. Holen Sie innerhalb dieser Zeit die Sendung mit dem Ausweisdokument dort nicht ab, wird die Sendung an Ihre Behörde weitergeleitet. Diese bewahrt das Ausweisdokument bis zur Abholung auf. Die Kosten für den Versand des Personalausweises werden in diesem Fall nicht zurückerstattet.

Voraussetzungen

Der neue Personalausweis liegt zur Abholung bei dem Bürgeramt bereit, wo der Personalausweis beantragt wurde.

Erforderliche Unterlagen

  • Ihr altes Personalausweisdokument (Ausnahme: alter Personalausweis ist wegen Verlust/Diebstahl nicht mehr vorhanden) 
  • Bei Vertretung: Vollmacht zur Abholung eines Personalausweises

Gebühren

Gebühr: 15,00 EUR

Kosten gelten, wenn Sie bei der Beantragung die Option, sich den Personalausweis nach Hause schicken lassen zu wollen, gewählt haben. Ansonsten fallen bei der Abholung keine Gebühren an.

Frist

Es gibt keine Frist.

Rechtsgrundlage(n)

Weitere Informationen

Zuständige Stelle

Onlineservices

  • Status hoheitlicher Dokumente online abfragen ...
    Mit dem Online-Dienst Statusabfrage hoheitlicher Dokumente kann man mit bekannter Dokumentennummer den aktuellen Lieferstatus eines neu beantragten Personalausweises, Reisepasses oder einer eID-Karte abfragen.

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