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Personalausweis abholen

Wenn Ihr neuer Personalausweis fertig in der Behörde vorliegt, können Sie ihn persönlich abholen oder durch eine bevollmächtigte Person abholen lassen. Die Zusendung an die inländische Wohnanschrift ist möglich und bereits zum Zeitpunkt der Beantragung anzumelden.

Beschreibung

In der Regel holen Sie Ihren Personalausweis in dem Bürgerbüro ab, in dem Sie ihn auch beantragt haben. Alternativ können Sie bereits bei der Antragstellung ein anderes Bürgerbüro als Abholort wählen. Bitte teilen Sie diesen Wunsch direkt bei der Beantragung mit.

Ob für die Abholung ein Termin erforderlich ist und welche Hinweise Sie zum Zeitpunkt der Abholung beachten müssen, erfahren Sie direkt bei der Beantragung im Bürgerbüro.

Bei der Abholung können Sie außerdem Ihre persönliche, sechsstellige PIN direkt im Bürgerbüro festlegen. Dieser Service ist kostenfrei. Die PIN benötigen Sie, um sich mit Ihrem Personalausweis sicher bei Online-Diensten von Verwaltung und Wirtschaft auszuweisen.

Bitte bringen Sie bei der Abholung Ihren bisherigen Personalausweis mit. Dieser wird entweder eingezogen oder – wenn Sie ihn als Erinnerungsstück behalten möchten – entsprechend entwertet. Falls Ihr alter Ausweis verloren gegangen ist oder gestohlen wurde, melden Sie dies bitte unverzüglich online, im Bürgerbüro oder bei der Polizei.

Falls Sie Ihren Personalausweis nicht selbst abholen können, können Sie eine andere Person ab 16 Jahren schriftlich bevollmächtigen, die sich ausweisen muss. Für die Abholung von Ausweisen für Kinder ab 16 Jahren ist ebenfalls eine Vollmacht erforderlich. Die Setzung der PIN ist bei der Abholung mit Vollmacht nicht möglich.

Alternativ können Sie bereits bei der Antragstellung einen kostenpflichtigen Direktversand an Ihre Wohnanschrift wählen. Dabei wird Ihr Personalausweis persönlich an Ihrer Wohnungstür übergeben.

Erforderliche Unterlagen

  • Ihr alter Personalausweis (Ausnahme: alter Personalausweis ist wegen Verlust oder Diebstahl nicht mehr vorhanden) 
  • Bei Vertretung:
    • Vollmacht zur Abholung eines Personalausweises
    • Ausweisdokument der abholenden Person

Gebühren

Die Abholung Ihres Personalausweises im Bürgerbüro ist für Sie gebührenfrei.

Eine Gebühr in Höhe von 15,00 EUR fällt nur an, wenn Sie bei der Beantragung den Direktversand Ihres Personalausweises an Ihre Wohnanschrift gewählt haben. In diesem Fall wird das Dokument gegen Gebühr persönlich an Sie zugestellt.

Rechtsgrundlage(n)

Verfahrensablauf

Sie können Ihren neuen Personalausweis bei dem Bürgerbüro abholen, bei dem Sie ihn beantragt haben:

  • Wann der Personalausweis abgeholt werden kann, können Sie jederzeit über den Online-Dienst Statusabfrage hoheitlicher Dokumente prüfen. Diesen finden Sie unter der Rubrik "Siehe auch"
  • Alternativ können Sie bei der Behördennummer 115 den aktuellen Produktionsstatus Ihres Dokumentes erfragen. 
  • Die Abholung ist grundsätzlich ohne Termin möglich. Um Ihnen Wartezeiten zu ersparen wird die Terminvereinbarung empfohlen.
  • Unter Vorlage Ihres alten Personalausweises händigt Ihnen das Bürgerbüro den neuen Personalausweis aus. Wenn Sie den alten Personalausweis als Andenken behalten möchten, erhalten Sie das Dokument nach Entwertung zurück. Ein vorläufiger Personalausweis wird grundsätzlich eingezogen und vernichtet.
  • Sollten Sie den alten Personalausweis zwischenzeitlich verloren haben oder er gestohlen wurde, melden Sie den Diebstahl/Verlust.
  • Abschließend bestätigen Sie den Erhalt des neuen Personalausweises mit Ihrer Unterschrift.
  • Sie können auch eine bevollmächtigte Person, die 16 Jahre oder älter ist, mit der Abholung beauftragen. Diese muss sich selbst ausweisen und eine schriftliche Vollmacht zur Abholung vorlegen.

Alternativ können Sie bereits bei der Antragstellung die gebührenpflichtige Option wählen, sich Ihr Ausweisdokument an der Wohnungstür persönlich übergeben zu lassen:

  • Bei der Übergabe des Personalausweises an der Wohnungstür müssen Sie sich mit einem gültigen Ausweisdokument - einem gültigen Reisepass oder vorläufigen Reisepass - ausweisen. Ihr alter Personalausweis wird bereits zum Zeitpunkt der Antragstellung entwertet und steht hierfür nicht mehr zur Verfügung
  • Sofern Sie eine Information zum voraussichtlichen Liefertag wünschen, wird Ihnen der Zustell-Dienstleister eine E-Mail zum voraussichtlichen Liefertag senden. 
  • Sind Sie zum Zeitpunkt der Zustellung nicht zu Hause, bewahrt die nächstgelegene Postfiliale die Sendung mit dem Ausweisdokument maximal 7 Werktage zur Abholung auf. Holen Sie innerhalb dieser Zeit die Sendung mit dem Ausweisdokument dort nicht ab, wird die Sendung an Ihre Behörde weitergeleitet. Diese bewahrt das Ausweisdokument bis zur Abholung auf. Die Kosten für den Versand des Personalausweises werden in diesem Fall nicht zurückerstattet.

Voraussetzungen

  • Sie haben Ihren Personalausweis in einem Bürgerbüro der Landeshauptstadt Magdeburg beantragt.
  • Ihr Personalausweis wurde bereits von der Bundesdruckerei produziert und an das zuständige Bürgerbüro geliefert. Bei der Terminvergabe zur Abholung wird berücksichtigt, dass Ihr Dokument zum vereinbarten Termin für Sie bereitliegt.
  • Alternativ können Sie den aktuellen Bearbeitungs- und Lieferstatus jederzeit online über die Statusabfrage mit der Dokumentennummer Ihres beantragten Personalausweises einsehen.

Bearbeitungsdauer

Die Aushändigung Ihres Ausweises erfolgt bei persönlicher Vorsprache direkt vor Ort.

Haben Sie die Versandoption gewählt, wird Ihnen der Ausweis durch den zuständigen Versanddienstleister direkt an Ihrer Haustür übergeben. Sollten Sie zum Zeitpunkt der Zustellung nicht erreichbar sein, wird die Sendung für maximal 7 Werktage in der nächstgelegenen Postfiliale zur Abholung bereitgestellt.

Siehe auch

Weitere Informationen

Zuständige Stelle

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