Weitere Annahmebedingungen für Asbest
Die asbesthaltigen Abfälle (Asbestzementplatten, Asbestzementrohre) sind auf dem Grundstück, auf dem sie anfallen, in handhabbaren Abmessungen in reißfeste Folie so einzupacken, dass ein Freisetzen von Asbestzementstaub vermieden wird. Dieses Paket ist auf zwei Kanthölzern (mind. 10 x 10 cm) oder einer Palette anzuliefern. Die Entladung erfolgt mit einem Radlader mit angebauter Gabel. Die Entnahme muss mit der vorhandenen Technik möglich sein.
Werden Abfälle in einem geschlossenem Fahrzeug angeliefert, so sind diese Abfälle von dem Anlieferer selbst mit der Hand auszuladen. Das bedeutet, dass die Asbestzementplatten in handhabbaren Paketen in Folie verpackt sein müssen. Bruchstücke von asbestzementhaltigen Abfällen, einschließlich Kleinstmengen, sind in stabilen reißfesten Foliensäcken so zu verpacken, dass kein Asbestzementstaub entweichen kann und die Foliensäcke beim Transport auch nicht aufreißen. Die Entladung erfolgt durch den Anlieferer per Hand. Daher sollten die Foliensäcke das Gewicht von 25 kg nicht überschreiten.
Asbestabfälle dürfen nicht mit anderen Abfällen vermischt werden!Hinweise zu Rückbau/Demontage und Transport
Bei Rückbau / Demontage der Asbestzementplatten sind diese zu befeuchten, um so wenig wie möglich Asbeststaub freizusetzen. Die Beteiligten bei der Demontage sollten einen Atemschutz tragen. Eine gewaltsame Zerstörung sollte vermieden werden. Nach der Demontage sollten die Asbestplatten gleich verpackt werden. Beim Transport ist darauf zu achten, dass die Folie nicht zerstört wird und keine Asbeststäube freigesetzt werden.
Anlieferung
Die Anlieferung auf der Deponie Hängelsberge ist nur an den genannten Tagen und zur vorgegebenen Uhrzeit möglich.
Bitte beachten Sie:- dass Asbestplatten weder angebohrt noch abgescheuert werden sollten.
- dass bei Rückbau / Demontage von Asbestplatten ein Atemschutzfilter getragen werden sollte.
- dass Asbest bis etwa 1982 in verschiedene Haushaltsgeräte wie Haartrockner, Toaster usw., aber auch in Nachtspeicheröfen eingebaut wurde. Erkundigen Sie sich beim Fachhändler oder Hersteller ob Ihr Gerät davon betroffen ist.
- dass Sie auf keinen Fall asbesthaltige Haushaltsgeräte zerlegen sollten.
- dass Sie Rückbau / Demontage Ihres Nachtspeicherofens einer entsprechenden zugelassenen Fachfirma überlassen sollten.