Inhalt

Straßenverkehrsabteilung

Allgemeine Informationen

Fahrerlaubnisbehörde

Die Fahrerlaubnisbehörde ist zuständig für alle Angelegenheiten rund um den Führerschein, die Fahrerlaubnis sowie das Fahrlehrer- und Fahrschulwesen.

Bitte beachten Sie, dass für eine Antragstellung zwingend eine vorherige Terminbuchung notwendig ist. Um persönlichen Kontakt zu vermeiden, besteht auch die Möglichkeit, einen Antrag auf dem Postweg zu übersenden.
Hierfür können die Vordrucke im Formulardepot genutzt werden.

Die Dienstleistungen im einzelnen finden Sie hier.

Wichtige Dokumente und Formulare finden Sie hier.

In allen Bürgerbüros und in der Fahrerlaubnisbehörde der Landeshauptstadt Magdeburg steht ein Gerät einer neuen Generation von Fotoautomaten bereit, der Self-Service-Terminal. An diesem Selbstbedienungsautomaten können neben dem bekannten Foto weitere biometrische Daten gleich mit aufgenommen werden, die anschließend sofort für die Antragstellung des Führerscheines oder anderer Personaldokumente verwendet werden können.“

Die Verwendung eines solchen digitalen Bildes ist allerdings für einens Internationalen Führerschein nicht möglich!

Für die Geburtsjahrgänge ab 1971 mit Papierführerschein ist die Umtauschfrist abgelaufen.

Für die Geburtsjahrgänge ab 1971 mit Papierführerschein ist die Umtauschfrist abgelaufen.

Personen, die noch im Besitz eines Papierführerscheines sind und in den Jahren ab 1971  geboren sind, hätten diesen bis zum 19.01.2025 in einen EU-Kartenführerschein umtauschen müssen.

Aktuell läuft die Umtauschfrist für Führerscheine, die 1999 bis 2001 ausgestellt worden, diese endet am 19. Januar 2026.

 

Termine können auf der städtischen Internetseite unter Terminreservierung Führerscheinstelle oder telefonisch unter der Behördennummer 115 gebucht werden.


Warum muss ich meinen Führerschein umtauschen?

Nach der Dritten EU-Führerscheinrichtlinie sind bis zum 19. Januar 2033 alle Führerscheine, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, in den neuen EU-Führerschein umzutauschen. So soll sichergestellt werden, dass alle in der EU noch in Umlauf befindlichen Führerscheine ein einheitliches und fälschungssicheres Muster erhalten.

Diese Fristen gelten lt. Bundesregierung

Hier finden Sie alle Hinweise der Bundesregierung zum laufenden Pflichtumtausch von Führerscheinen, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden.

Kfz-Zulassungsbehörde

Die Kfz-Zulassungsbehörde ist zuständig für die Zulassung von Fahrzeugen und Anhängern sowie die Überwachung der Einhaltung der Fahrzeug- und Halterpflichten.

Die Kfz-Zulassungsstelle bearbeitet mit Ausnahme der Zuteilung von Ausfuhrkennzeichen und der Erteilung von Betriebserlaubnissen nach Art. 45 der VO (EU) 2018/858 (nur dort) nur Zulassungen für Autohäuser, Zulassungsdienste und Gewerbetreibende.

Wichtige Hinweise zum Arbeitsablauf der Kfz-Zulassungsstelle:

Folgende wichtige Hinweise gilt es zu berücksichtigen:

  1. Zulassungsvorgänge werden Montag bis Freitag bis 11:00 Uhr und Dienstag zusätzlich bis 17:00 Uhr angenommen. Über eine Einkürzung der Annahmezeit wird morgens aufgrund der personellen Situation entschieden.
  2. Es gilt eine Zutrittsbeschränkung - Einzelabfertigung
  3. Vorgänge, die aufgrund unvollständiger oder fehlerhafter Antragsunterlagen nicht bearbeitet werden, können erst wieder am Folgetag eingereicht werden.
  4. Fahrzeugzulassungen wichtiger Strukturbereiche wie Rettungsdienste, Exekutive u.A. haben Vorrang.

Wir danken für Ihr Verständnis

Die Dienstleistungen im einzelnen finden Sie hier.

Wichtige Dokumente und Formulare finden Sie hier.

Wunschkennzeichen beantragen

Über folgenden Link können Wunschkennzeichen Online beantragt werden:

Güterkraftverkehr & Personenbeförderung (gewerblich)

Des Weiteren werden Aufgaben des gewerblichen Güterkraftverkehrs und der gewerblichen Personenbeförderung wahrgenommen.

Zu diesen zählen: die Erteilung von Genehmigungen und Lizenzen sowie die Kontrolle der Unternehmen in den Bereichen Nationaler und grenzüberschreitender Linienverkehr, Gewerblicher Güterkraftverkehr und Gewerbliche Personenbeförderung (Gelegenheitsverkehr).

Es wird darum gebeten, von  persönlichen Vorsprachen ohne vorherige Absprache abzusehen. In dringenden Fällen setzen sie sich bitte mit dem für sie zuständigen Mitarbeitern unter der bekannten Telefonnummer in Verbindung.

Die Dienstleistungen im einzelnen finden Sie hier.

Wichtige Dokumente und Formulare finden Sie hier.

Hausordnung Straßenverkehrsabteilung

Weitere Links

den Bereich Gewerblicher Güterkraftverkehr und Personenbeförderung mit folgenden Dienstleistungen
Telefon: (0391) 5 40 - 44 03/16/18  Fax: (0391) 5 40 - 44 55

Barrierefreiheit

Der barrierefreie Zugang ist gewährleistet.

Unsere Dienstleistungen...