Bei einer Betreuung in Kindertagespflege wird der gleiche Kostenbeitrag, je nach gewählter Betreuungskategorie erhoben, wie in einer Kindertageseinrichtung. Auch die Ermäßigungen für Geschwister oder die Befreiung vom Kostenbeitrag sind gleich.
Die Kosten für die Verpflegung tragen Sie als Sorgeberechtigte. Hier kann es zu Unterschieden kommen, wenn die Kindertagespflegeperson z. B. selbst kocht. Viele nutzen aber auch einen Essenanbieter. Sind Ihnen Kosten unklar, hinterfragen Sie diese ruhig. Zudem besteht der Anspruch im Rahmen der Mittagsversorgung auf Übernahme durch Bildung und Teilhabe.
In einer Kindertagespflege können Kinder im Alter von 0 bis 14 Jahren betreut werden. Therapien und Unterstützungsangebote z. B. Logopädie, Frühförderung u. a. können auch nach Absprache in einer Kindertagespflegestelle durchgeführt werden.
Fragen Sie auch immer nach dem pädagogischen Konzept. Gönnen Sie sich und Ihrem Kind vor Vertragsabschluss eine Schnupperstunde.