Die Erlaubnis wird Ihnen erteilt, wenn Sie für die Kindertagespflege persönlich, fachlich und sachlich geeignet sind. Davon ist auszugehen, wenn
- Sie sich durch Ihre Persönlichkeit, Sachkompetenz und Kooperationsbereitschaft mit Erziehungsberechtigten und anderen Kindertagespflegepersonen auszeichnen,
- Sie über kindgerechte Räumlichkeiten verfügen,
- Sie über gute Kenntnisse hinsichtlich der Anforderungen in der Kindertagespflege verfügen. Diese Kenntnisse müssen Sie in qualifizierten Lehrgängen erworben haben. Wenn Sie bereits eine pädagogische Ausbildung als Sozialpädagog*in, Erzieher*in oder Kinderpfleger*in/Sozialassistent*in haben, benötigen Sie nur einen Anteil der Qualifizierung.
Voraussetzung, um diese Ausbildung zu absolvieren, ist gemäß Tagespflegeverordnung des Landes Sachsen- Anhalt ein Realschulabschluss oder ein dem Realschulabschluss vergleichbarer Schulabschluss.