Online-Notfallanträge in der Ausländerbehörde
Was ist ein Notfall?
Ein Notfall ist eine unvorhersehbare Situation, in der schnellstmöglich ein Dokument benötigt wird, da ansonsten eine persönliche Beeinträchtigung droht. Dies gilt zum Beispiel in folgenden Fällen:
- drohender Verlust des Arbeitsplatzes
- bereits abgelaufener Aufenthaltstitel
- dringende Reise aus persönlichen oder beruflichen Gründen innerhalb der nächsten sieben Tage (etwa Dienstreise, Krankheit oder Tod eines Angehörigen)
Die Ausländerbehörde prüft und entscheidet, ob ein Notfall vorliegt. Für die Feststellung eines Notfalls sind entsprechende Nachweise erforderlich. Unabhängig davon, ob eine Notfallsituation festgestellt wird oder nicht, wird sich die Ausländerbehörde mit Ihnen in Verbindung setzen und über das weitere Vorgehen informieren.
Zusätzlich zur Notfallmeldung kann es erforderlich sein, auch einen herkömmlichen Antrag auf Erteilung bzw. Verlängerung eines Aufenthaltstitels zu stellen (insbesondere bei zeitnah ablaufenden Aufenthaltstiteln). Der Verlust oder das Wiederauffinden von Dokumenten ist über das gesonderte Formular anzuzeigen. Dazu nutzen Sie bitte das Online-Angebot der Ausländerbehörde.
Welche Unterlagen werden benötigt
Scans (pdf-Format) der Unterlagen müssen im Rahmen der Antragsstellung vollständig hochgeladen werden. Ein Absenden des Antrags ist nur bei Vollständigkeit möglich. Aus diesem Grund sollten Sie alle der nachfolgend benannten Unterlagen vollständig vorbereiten, bevor Sie auf den Antrag klicken!
- Kopie des Reisepasses/Nationalpasses bzw. des Passersatzes (Hauptseite)
- Kopie des aktuellen oder abgelaufenen Aufenthaltstitels inklusive Zusatzblatt oder Fiktionsbescheinigung, sofern vorhanden
- Nachweise über eine sonstige Notfallsituation
Im Einzelfall kann die Ausländerbehörde im Rahmen der Ihnen obliegenden Mitwirkungspflicht weitere Unterlagen anfordern. Die Dokumente und Angaben müssen grundsätzlich in deutscher Sprache vorgelegt werden.
Wohin wende ich mich im Notfall?
Über dieses Formular können Sie ganz einfach Ihren Antrag stellen.
Nachdem Ihr Antrag bei uns eingegangen ist, prüft die Ausländerbehörde den Sachverhalt. Anschließend wird entschieden, wie weiter vorzugehen ist und setzt sich so schnell wie möglich mit Ihnen in Verbindung – zum Beispiel per Brief, E-Mail oder Telefon – und informiert Sie über die nächsten Schritte.