Wohnheim Albert-Vater- Straße 90
Allgemeine Informationen
Gemeinsam statt alleine - starte in deine Zukunft
Angebot für Azubis und Schüler fern von Zuhause
Mehr als nur ein Zimmer
- Gemeinsam leben, lernen, lachen
- Jugend unter sich
- Unterstützung bei den 1000 Kleinigkeiten des Alltags
- Fußball, Volleyball, Handball
- Tischtennis, Billard, Fitness
- Kochen und Grillen
- Kreativangebote
- Endlich selbstständig
Bildergalerie
Ausstattung
- 102 Doppelzimmer
- Kühlschränke im Zimmer
- Gemeinschaftsküchen mit Herd und Mikrowelle
- Gemeinschaftsbäder mit separaten Duschen und Toiletten
- Selbstverpflegung
- Gute Einkaufsmöglichkeiten
- Diverse Freizeit- und Sportmöglichkeiten
Kosten der Unterbringung (Gültigkeit ab 01.08.2025)
Die Kosten der Unterbringung (ohne Verpflegung) regelt die Nutzungsvereinbarung, welche mit dem jeweiligen Bewohner bzw. dessen gesetzlichen Vertreter abgeschlossen wird.
- pro Tag 12,50 €
- pro Woche 62,50 €
- pro Monat 250,00 €
- pro Schuljahr 2.500,00 €
Bewohnende mit vollendetem 27. Lebensjahr fallen nicht mehr unter die Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 23 c UStG. Diese Personen zahlen den oben angegeben Betrag zuzüglich einer Umlage für die Mehrwertsteuer in Höhe von 7 %, gemäß § 12 Nr. 11 UStG, voraussichtlich ab dem 01.01.2027.
(Für die Nutzung der Freizeiteinrichtungen und der Küchen fallen keine zusätzlichen Kosten an.)
Wohnheimantrag
Schließzeiten in den Ferien und an Brückentagen
Schuljahr 2025/2026
Brückentag nach „Chr. Himmelfahrt“: Freitag, 15.05.2026
Sommerschließzeiten: 13.07.2026 - 31.07.2026
- Abreise: Freitag 10.07.2026 bis 09:00 Uhr
- Anreise: Sonntag 02.08.2026 ab 18:00 Uhr
Schuljahr 2026/2027
Schließzeit Weihnachten und Jahreswechsel
21.12.2026 - 31.12.2026
- Abreise: Freitag 18.12.2026 bis 09:00 Uhr
- Anreise: Sonntag 03.01.2027 ab 18:00 Uhr
Brückentag nach „Chr. Himmelfahrt“: Freitag, 07.05.2027
Sommerschließzeiten: 19.07.2027 - 06.08.2027
- Abreise: Freitag 16.07.2027 bis 09:00 Uhr
- Anreise: Sonntag 08.08.2027 ab 18:00 Uhr
Allgemeines Informationsblatt
Unter folgendem Link können Sie die Informationen auf einem Blatt zusammengefasst einsehen:
Impfschutz
Es ist vor Einzug in das Wohnheim der Nachweis über einen vollständigen Masernschutz zu erbringen (Impfdokument/ärztliches Zeugnis).
Bei einer durchgängigen Belegung muss eine polizeiliche Anmeldung im Einwohnermeldeamt erfolgen.