Wohnheim Albert-Vater- Straße 90
Allgemeine Informationen
Gemeinsam statt alleine - starte in deine Zukunft
Angebot für Azubis und Schüler fern von Zuhause
Mehr als nur ein Zimmer
- Gemeinsam leben, lernen, lachen
- Jugend unter sich
- Unterstützung bei den 1000 Kleinigkeiten des Alltags
- Fußball, Volleyball, Handball
- Tischtennis, Billard, Fitness
- Kochen und Grillen
- Kreativangebote
- Endlich selbstständig
Bildergalerie
Ausstattung
- 102 Doppelzimmer
- Kühlschränke im Zimmer
- Gemeinschaftsküchen mit Herd und Mikrowelle
- Gemeinschaftsbäder mit separaten Duschen und Toiletten
- Selbstverpflegung
- Gute Einkaufsmöglichkeiten
- Diverse Freizeit- und Sportmöglichkeiten
Kosten der Unterbringung (Gültigkeit ab 01.08.2025)
Die Kosten der Unterbringung (ohne Verpflegung) regelt die Nutzungsvereinbarung, welche mit dem jeweiligen Bewohner bzw. dessen gesetzlichen Vertreter abgeschlossen wird.
- pro Tag 12,50 €
- pro Woche 62,50 €
- pro Monat 250,00 €
- pro Schuljahr 2.500,00 €
Bewohnende mit vollendetem 27. Lebensjahr fallen nicht mehr unter die Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 23 c UStG. Diese Personen zahlen den oben angegeben Betrag zuzüglich einer Umlage für die Mehrwertsteuer in Höhe von 7 %, gemäß § 12 Nr. 11 UStG, voraussichtlich ab dem 01.01.2027.
Schüler des Werner-von-Siemens Gymnasium zahlen einen Gastschulbeitrag nach §70 SchulGLSA von 250,00 Euro für 10 Monate. Dieser kann mit Antragstellung auf auswärtige Unterbringung (Genehmigung des Landkreises vorausgesetzt) ggf. reduziert werden.
(Für die Nutzung der Freizeiteinrichtungen und der Küchen fallen keine zusätzlichen Kosten an.)
Wohnheimantrag
Schließzeiten in den Ferien und an Brückentagen
Schuljahr 2025/2026
Schließzeiten Weihnachten und Jahreswechsel
22.12.2025 – 06.01.2026
- Abreise: Freitag, 19.12.2025 bis 09:00 Uhr
- Anreise: Dienstag, 06.01.2026 ab 18:00 Uhr
Brückentag nach „Chr. Himmelfahrt“: Freitag, 15.05.2026
Sommerschließzeiten: 13.07. - 31.07.2026
- Abreise: Freitag 10.07.2026 bis 09:00 Uhr
- Anreise: Sonntag 02.08.2026 ab 18:00 Uhr
Allgemeines Informationsblatt
Unter folgendem Link können Sie die Informationen auf einem Blatt zusammengefasst einsehen:
Impfschutz
Es ist vor Einzug in das Wohnheim der Nachweis über einen vollständigen Masernschutz zu erbringen (Impfdokument/ärztliches Zeugnis).
Bei einer durchgängigen Belegung muss eine polizeiliche Anmeldung im Einwohnermeldeamt erfolgen.