Inhalt

Bekanntmachung der Aufstellung und der öffentlichen Auslegung des Entwurfs der 1. Änderung des einfachen Bebauungsplans Nr. 114-1 „Hanns-Eisler-Platz“

Der Stadtrat der Landeshauptstadt Magdeburg hat auf seiner Sitzung am 16. März 2023 die Aufstellung und die öffentliche Auslegung der 1. Änderung des einfachen Bebauungsplans Nr. 114-1 „Hanns-Eisler-Platz“ in der Zeit vom 11.04.2023 bis einschließlich 11.05.2023 beschlossen.

Lage zum B-Plan

Zur Auslegung:

Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung im Amtsblatt der Landeshauptstadt Magdeburg Nr. 08 vom 31. März 2023: 

Der Stadtrat der Landeshauptstadt Magdeburg hat auf seiner Sitzung am 16. März 2023 beschlossen:

  1. Der seit dem 30.10.2009 rechtsverbindliche einfache Bebauungsplan Nr. 114-1 „Hanns-Eisler-Platz“ soll gemäß § 1 Abs. 3 und 8 und gemäß § 2 Abs. 1 BauGB geändert werden im vereinfachten Verfahren gem. § 13 BauGB.

    Das Plangebiet wird umgrenzt:
    - im Norden von der Nordgrenze der Flurstücke 26/20, 26/19, 26/6 und der östlichen Verlängerung der Nordgrenze des Flurstücks 26/6 bis zu Schnittkante mit der südwestlichen Verlängerung der Nordwestgrenze des Flurstücks 10020, von der Nordwestgrenze des Flurstücks 10021 und deren nordöstlicher Verlängerung (Flur 283), von der Nordwestgrenze der Flurstücke 10003, 10131, 10130, 10128, 204/28, 209/28, 10101, 10089, 10096, 10098, 10099, 229, 231, 232, 233, 28/13, 28/14, 28/15, 28/16, 28/33 (Flur 289);
    - im Osten von der Ostgrenze der Flurstücke 28/33, 10032, 10030 (Flur 289), 10089, 10032, 10039, 10038, 10085, 10053, 10054, 10067, 10011, 10073, 10112, 266, weiter von der Westgrenze des Magdeburger Ringes im Flurstück 10074 (Flur 286);
    - im Süden von der Nordgrenze der Ebendorfer Chaussee (Flurstück 434 Flur 286)
    - im Westen von der Westgrenze der Flurstücke 357, 10197, 302, 10193, 300, 298, 10189, weiter von der Südgrenze der Straße Kannenstieg (Flurstück 10128), von der Westgrenze des Flurstücks 10127 und deren südlicher Verlängerung, von der Westgrenze der Flurstücke 313, 284, 282, der Südgrenze der Flurstücke 281, 279 (Flur 286), von der Ostgrenze der Straße Neuer Sülzeweg (Flurstücke 10126 (Flur 289), 10080, 10073, 10068, von der Nordgrenze der Straße Großer Kannenstieg (Nordgrenze Flurstück 10085 (Flur 283), weiter von der Ostgrenze der Flurstücke 27/4, 27/3, 57/17, 26/2, 26/16, 26/18 (Flur 283).
    Das in seiner Begrenzung vorstehend beschriebene Gebiet ist im beiliegenden Lageplan, welcher Bestandteil dieses Beschlusses ist, dargestellt.
  2. Geändert wird die Aufzählung der zentrenrelevanten Sortimente. Die Änderung steht in Übereinstimmung mit den Ausweisungen des Flächennutzungsplanes.
  3. Da der Bebauungsplan im vereinfachten Verfahren aufgestellt wird, wird von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, vom dem Umweltbericht nach § 2a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, von einer frühzeitigen Bürger- und Trägerbeteiligung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 10a Abs. 1 BauGB abgesehen.
  4. Der geänderte Entwurf des einfachen Bebauungsplanes Nr. 114-1 „Hanns-Eisler-Platz“ und die Begründung werden in der vorliegenden Form gebilligt.
  5. Der geänderte Entwurf des einfachen Bebauungsplanes Nr. 114-1 „Hanns-Eisler-Platz“ und die Begründung sind gemäß § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen.

Ort und Dauer der öffentlichen Auslegung sind mindestens eine Woche vorher ortsüblich bekannt zu machen.

Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 3 Abs. 2 Satz 3 BauGB über die öffentliche Auslegung zu benachrichtigen. Die von der Änderung des Entwurfs berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind erneut gemäß § 4a Abs. 3 BauGB zu beteiligen.

Hinweise:

Im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB liegt der Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 114-1 „Hanns-Eisler-Platz“ mit der Begründung

in der Zeit vom

11.04.2023 bis einschließlich 11.05.2023

im Baudezernat, Informationsbereich (Pförtner) und im Stadtplanungsamt Magdeburg, An der Steinkuhle 6, 39128 Magdeburg während der Dienstzeiten

montags von 08:00 Uhr – 15:00 Uhr
dienstags von 08:00 Uhr – 17:30 Uhr
mittwochs von 08:00 Uhr – 15:00 Uhr
donnerstags von 08:00 Uhr – 15:00 Uhr
freitags von 08:00 Uhr – 12:00 Uhr

für alle Personen zur Einsicht öffentlich aus.

Bei Fragen zu den Auslegungsunterlagen bitten wir Sie aufgrund der aktuellen Pandemielage um vorherige telefonische Terminvereinbarung mit der zuständigen Sachbearbeiterin Frau Mrochen (Tel.: 0391 540 5322). Die Auslegungsunterlagen sind im Informationsbereich des Baudezernats auch ohne Terminvereinbarung öffentlich zugänglich.

Unterlagen:

Nachfolgende Unterlagen sind Bestandteil der öffentlichen Auslegung im Rahmen der förmlichen Öffentlichkeitsbeteiligung:


Planzeichnung
 i. d. F. des Entwurfs mit dem Stand November 2022


Begründung zum Bebauungsplan
 i. d. F. des Entwurfs mit dem Stand November 2022

Die vorgenannten Planunterlagen sind im Zeitraum der öffentlichen Auslegung gemäß § 4a Abs. 4 BauGB auch elektronisch auf der Internetseite der Landeshauptstadt Magdeburg unter www.magdeburg.de/auslegungen eingestellt und können dort eingesehen werden.

Verfahren zur Abgabe von Stellungnahmen:

Während der Auslegungsfrist können von allen Personen Stellungnahmen zum Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 114-1 „Hanns-Eisler-Platz“

- schriftlich oder während der Dienststunden im Stadtplanungsamt zur Niederschrift, oder
- durch E-Mail mit qualifizierter elektronischer Signatur an: poststelle@stadt.magdeburg.de, oder
- durch De-Mail in der Sendevariante absenderbestätigt nach dem De-Mail-Gesetz an: info@magdeburg.de-mail.de

vorgebracht werden.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 Halbsatz 2 BauGB i. V. m. § 4a Abs. 6 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Landeshauptstadt Magdeburg deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.

Datenschutz:

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage des Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit Artikel 6 Absatz 3 Buchstabe b DSGVO und § 3 Baugesetzbuch (BauGB). Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Datenschutzinformation im Rahmen der Bauleitplanung, die mit ausliegt.