Inhalt

SEPA-Basis-Lastschriftverfahren (ehemals Einzugsermächtigung)

  • Mit dem SEPA-Basis-Lastschriftmandat ermächtigt der Zahlungspflichtige die Landeshauptstadt Magdeburg Zahlungen von seinem Konto mittels Lastschrift einzuziehen. Zugleich weist er sein Kreditinstitut an, die von der Landeshauptstadt Magdeburg auf sein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen (SEPA=Single Euro Payments Area).
  • Vor dem ersten SEPA-Lastschrifteinzug hat die Landeshauptstadt Magdeburg als Lastschriftgläubiger den Zahler unter Angabe der Gläubiger-ID und der Mandatsreferenz in Textform zu informieren (Info-Schreiben). Je Kassenzeichen bzw. externer Belegnuummer wird eine Mandatsreferenz vergeben.
  • Sollte die Abbuchung vom Bankkonto des Zahlungspflichtigen durch sein Kreditinstitut nicht erfolgen, erlischt das bereits erteilte Lastschriftmandat. Falls der SEPA-Lastschrifteinzug weiter genutzt werden soll, muss ein neues Lastschriftmandat erteilt werden.
  • Wird ein bereits erteiltes SEPA-Lastschriftmandat 36 Monate nicht genutzt, ist es gemäß den Vorschriften zum SEPA-Basis-Lastschriftverfahren nicht mehr gültig. Es muss ein neues Lastschriftmandat erteilt werden.
  • Weitere Informationen zum SEPA-Lastschriftverfahren gemäß Datenschutzgrundverordnung finden Sie hier.

Hinweis: Die Widerspruchsfrist des Zahlungspflichtigen beträgt 8 Wochen ab Kontobelastungsdatum. Es gelten dabei die mit dem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen.