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Fund eines Personalausweises melden

Wenn Sie Ihren als verlorengegangenen gemeldeten Personalausweis wiederfinden, müssen Sie dies melden.

Beschreibung

  • Wenn Sie einen als verloren gemeldeten Personalausweis wiederfinden, müssen Sie dies melden.
  • Erst nach der Meldung „aufgefunden“ wird der Eintrag bei der Polizei gelöscht und der Ausweis kann wieder uneingeschränkt genutzt werden.
  • Die gesperrte Online-Ausweisfunktion kann im Bürgerbüro wieder entsperrt werden; dies ist nur persönlich möglich.

Erforderliche Unterlagen

Den wiedergefundenen Personalausweis bitte mitbringen.

Gebühren

Für Sie entstehen durch die Meldung keine Kosten.

Frist

Sie müssen es unverzüglich melden, wenn Sie Ihren Personalausweis wiederfinden.

Rechtsgrundlage(n)

Was sollte ich noch wissen?

  • Deutschland hat keinen Einfluss darauf, ob und wie andere Staaten ihre polizeilichen Informationssysteme führen oder wie schnell diese aktualisiert werden.
  • Daher kann es vorkommen, dass ausländische Behörden eine bereits erfolgte Löschung der Sachfahndung nicht oder nicht rechtzeitig berücksichtigen und den wiedergefundenen Personalausweis im Ausland nicht anerkennen oder einziehen.
  • Um mögliche Probleme bei internationalen Reisen zu vermeiden, wird empfohlen, bei der Meldung eines Verlusts oder Diebstahls einen neuen Personalausweis zu beantragen.

Hinweis zu Großbritannien:

Ausweisdokumente, die einmal als verloren oder gestohlen gemeldet waren, sollten nicht zur Einreise benutzt werden. Selbst wenn sie inzwischen wieder als aufgefunden gemeldet wurden, führt dies nicht automatisch zu einer Löschung des Verlusteintrags in der Interpol-Datenbank. Es kommt daher immer wieder vor, dass die britische Grenzpolizei solche Ausweisdokumente einzieht.

Verfahrensablauf

Den Fund Ihres Personalausweises müssen Sie persönlich melden.

Vereinbaren Sie dazu einen Termin beim Bürgerbüro oder kommen sie als Notfallkunde während der Öffnungszeiten vorbei.

Voraussetzungen

Sie hatten Ihren Personalausweis zuvor als verloren gemeldet.

Bearbeitungsdauer

Ihre Meldung wird sofort aufgenommen.

Weitere Informationen

Zuständige Stelle

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