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Diebstahl des eigenen Personalausweises melden

Wenn Ihr Personalausweis gestohlen wurde, müssen Sie dies melden.

Allgemeine Informationen

Als deutsche Staatsbürgerin oder deutscher Staatsbürger sind Sie ab einem Alter von 16 Jahren verpflichtet, einen Personalausweis zu besitzen, wenn kein gültiger Reisepass vorliegt.

Jeder Diebstahl Ihres Personalausweises ist beim Bürgeramt oder bei der Polizei zu melden. Wenn Sie dies nicht machen, handeln Sie ordnungswidrig.

Bei der Meldung im Bürgeramt können Sie gleichzeitig einen neuen Personalausweis beantragen.

Sperrung der Online-Ausweisfunktion: Zeigen Sie den Diebstahl bei Ihrem Bürgeramt oder bei der Polizei an, wird der Online-Ausweis automatisch gesperrt.

  • Sie können den Online-Ausweis auch selbst telefonisch sperren lassen.
  • Die Sperrung stellt sicher, dass jeder Missbrauchsversuch der Online-Ausweisfunktion sofort erkannt wird. Nach der Sperrung ist es nicht mehr möglich, die Online-Ausweisfunktion Ihres Personalausweises zu nutzen oder diesen vor Ort auslesen zu lassen.
  • Die Sperrung der Unterschriftsfunktion können Sie ausschließlich bei dem Anbieter Ihres Signaturzertifikats veranlassen.

Erforderliche Unterlagen

Online

  • Personalausweis mit aktivierter Onlineausweisfunktion und dazugehöriger sechsstelliger PIN
  • NFC-fähiges Handy oder PC/Laptop mit Kartenlesegerät
  • AusweisApp
  • optional ein BundID-Konto (Online-Dienst kann über Gastzugang genutzt werden)

oder

  • Nutzung ohne Anmeldung und Eingabe der personenbezogenen Daten sowie eines Sicherheitsmerkmales

Persönliche Vorsprache

  • gültiges Reisepas oder ein anderes abgelaufenes Ausweisdokument (wenn vorhanden)
  • Es müssen keine weiteren Unterlagen eingereicht werden.
  • Sofern bereits eine Anzeige bei der Polizei erfolgt ist, bringen Sie bitte die entsprechende Anzeigenerstattung mit.

Gebühren

Es fallen keine Kosten an. 

Fristen

Melden Sie den Diebstahl oder Verlust Ihres Personalausweises bitte zu Ihrem eigenen Schutz unverzüglich (ohne schuldhaftes Zögern) online, im Bürgerbüro oder bei der Polizei.

Zeigen Sie den Diebstahl oder Verlust des Personalausweises nicht an, handeln Sie gemäß § 32 Nummer 7 des Personalausweisgesetzes ordnungswidrig.

Rechtsgrundlage(n)

Was sollte ich noch Wissen?

Wurde Ihr Ausweisdokument im Fundbüro oder einem Bürgerbüro der Landeshauptstadt Magdeburg abgegeben, werden Sie in der Regel schriftlich benachrichtigt.

Verfahrensablauf

Den Diebstahl oder Verlust eines Ausweisdokumentes können Sie jederzeit online oder persönlich in einem Bürgerbüro melden. Die Online-Ausweisfunktion des Personalausweises oder der eID-Karte kann jederzeit über die entsprechende Hotline 116 116 gesperrt werden.

Online

1. Starten Sie den Online-Dienst.

2. Authentifizieren Sie sich im Online-Dienst. Dies ist möglich:

  • mit Anmeldung über die BundID (optional mit Gastzugang) in Verbindung mit der Online-Ausweisfunktion oder
  • ohne Anmeldung durch manuelle Eingabe Ihrer personenbezogenen Daten.

Wenn Sie sich nicht mit dem höchsten Vertrauensniveau (Online-Ausweisfunktion) anmelden, werden zusätzliche Sicherheitsmerkmale zur Identifizierung abgefragt.

Mögliche Sicherheitsmerkmale:

Sperrkennwort
Geben Sie das Sperrkennwort Ihres Personalausweises oder Ihrer eID-Karte an. Dieses kann auch verwendet werden, wenn Sie Ihren Personalausweis oder Ihre eID-Karte nicht verloren haben.

Dokumentennummer
Geben Sie die Dokumentennummer des verlorenen Dokuments an oder eines Dokuments, das sich noch in Ihrem Besitz befindet. Es kann sich auch um ein ungültiges Dokument handeln, sofern dieses nicht länger als fünf Jahre abgelaufen ist.

3. Wählen Sie das verlorene oder gestohlene Ausweisdokument aus und Erfassen Sie die Angaben zum Diebstahl oder Verlust (Ort, Zeitpunkt, Umstände des Verlustes, optional Angaben zur bereits erfolgten Anzeigenerstattung bei der Polizei).

4. Prüfen Sie die von Ihnen gemachten Angaben zum Verlust sorgfältig und bestätigen Sie deren Richtigkeit.

5. Die Bestätigung Ihrer Verlust- oder Diebstahlsmeldung steht Ihnen anschließend sofort zum Download bereit. Bei Anmeldung über die BundID ist das Dokument zusätzlich im Postkorb der BundID verfügbar.

Im Falle eines Diebstahls oder Verlustes Ihres Personalausweises wird die Online-Ausweisfunktion automatisch gesperrt.

Persönliche Vorsprache

1. Vereinbaren Sie zur Verlustmeldung und falls Sie gleich einen neues Ausweisdokument beantragen wollen einen Termin im Bürgerbüro. Wenn Sie keinen zeitnahen Termin für die Verlustmeldung im Bürgerbüro erhalten, melden Sie den Verlust oder Diebstahl online.

2. Bei der persönlichen Vorsprache wird Ihre Verlust- oder Diebstahlsmeldung sofort entgegengenommen. Die Online-Ausweisfunktion wird im Falle eines Personalausweises nach Eingang Ihrer Meldung umgehend gesperrt.

3. Die Bestätigung Ihrer Verlust- oder Diebstahlsmeldung wird Ihnen sofort ausgehändigt. 

Online-Ausweisfunktion über die Hotline selbst sperren lassen (nur bei Personalausweis und eID-Karte möglich)

1. Wählen Sie die Sperrhotline 116 116. Diese ist 7 Tage die Woche rund um die Uhr erreichbar.

2. Geben Sie das Sperrkennwort, dass Sie mit dem PIN-Brief erhalten haben, über die Telefontasten ein, sobald Sie dazu aufgefordert werden.

3. Ihr Online-Ausweis ist umgehend gesperrt.

Bitte beachten Sie, dass die Sperrung der Online-Ausweisfunktion die Verlust- oder Diebstahlsmeldung gegenüber der Personalausweisbehörde nicht ersetzt. Zu dieser Meldung sind Sie weiterhin verpflichtet.

Voraussetzungen

  • Personalausweis wurde gestohlen.

Bearbeitungsdauer

Ihre Meldung wird sofort aufgenommen.

Siehe auch

Weitere Informationen

Onlineservices

  • Dokumentenverlust online anzeigen ....
    Identifikation am Onlinedienst mit BundID im hohen Authentifizierungsniveau oder mit Eingabe der persönlichen Daten + Sicherheitsmerkmal (Sperrkennwort nPA oder Dokumentennummer).

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