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Team Anlagenbuchhaltung und Investitionscontrolling

 

Die Aufgaben des Teams Anlagenbuchhaltung und Investitionscontrolling (Team 02.14) lassen sich im Wesentlichen den folgenden 3 Aufgabenschwerpunkten zuordnen:

1. Haushaltsplanung, Haushaltsüberwachung und Jahresabschluss (investiv)

Im Rahmen dieses Aufgabenbereiches werden durch das Team 02.14 das jährliche Investitionsprogramm und der Finanzplan für die Investitionstätigkeit auf Basis der Mittelanforderungen der Organisationsbereiche aufgestellt. Dazu werden gemeinsam mit dem Team 02.11 der Vorbericht und die Drucksache zum Haushaltsplan, der Finanzplan und die Haushaltssatzung erarbeitet. Darüber hinaus erfolgt die Koordinierung, Überwachung und Berichterstattung des investiven Haushaltsvollzuges und der gesamtstädtischen Finanzrechnung durch das Team 02.14. Dies ermöglicht ein frühzeitiges Eingreifen bei Abweichungen von der geplanten Haushaltsführung.

Im Rahmen des Jahresabschlusses verantwortet das Team 02.14 u.a. die Koordinierung, Prüfung und Buchung aller erforderlichen Jahresabschlussvorgänge (inkl. Abschreibungen und Sonderpostenauflösung ) sowie der zu übertragenden investiven Aus- und Einzahlungsermächtigungen, die Erstellung der Finanzrechnung aus der Investitionstätigkeit sowie der investiven Bestandteile des Rechenschaftsberichtes und des Anhangs zum Jahresabschluss.

Die Durchführung der Inventur gewährleistet ergänzend zu den o.g. Aufgaben die korrekte Aufstellung der Bilanz in Bezug auf die Bilanzpositionen

  • Anlagevermögen,
  • Investive Sonderrücklagen und
  • Sonderposten.

2. Anlagenbuchhaltung

Innerhalb dieses Aufgabenbereiches erfolgt die Koordinierung, Überwachung und Kontrolle aller investiven Buchungsvorgänge (inkl. Prüfung der Aktivierungsfähigkeit bzw. dem Bestehen von Aktivierungsverboten). Im Zuge der Qualitätssicherung der gesamtstädtischen Anlagenbuchhaltung obliegt dem Team 02.14 auch die Aufgabe, die Verwaltungsspitze und die Politik bei allen bilanzpolitischen Entscheidungen umfassend zu beraten und deren Auswirkungen auf die bilanzielle Leistungsfähigkeit deutlich zu machen. Dazu ist eine enge Verzahnung zwischen investiver Haushaltsplanung, investivem Haushaltsvollzug und der gesamtstädtischen Anlagenbuchhaltung erforderlich.


3. Investitionscontrolling

Das Investitionscontrolling in einer Kommune dient der systematischen Planung, Steuerung und Überwachung von Investitionsmaßnahmen über ihren gesamten Lebenszyklus. Es stellt sicher, dass Investitionen wirtschaftlich, bedarfsgerecht und im Einklang mit den politischen Beschlüssen sowie den haushaltsrechtlichen Vorgaben umgesetzt werden. Zu den zentralen Aufgaben zählen die Investitionsplanung, die Kosten-, Termin- und Qualitätskontrolle, das laufende Berichtswesen sowie die Analyse von Abweichungen. Eine enge Verzahnung mit der Anlagenbuchhaltung ist dabei unerlässlich. Während das Investitionscontrolling die Entstehung, Entwicklung und Steuerung der Investition begleitet, übernimmt die Anlagenbuchhaltung die ordnungsgemäße Aktivierung, Bewertung und Abschreibung der geschaffenen Vermögensgegenstände. Die Anlagenbuchhaltung liefert somit verlässliche Daten zur Vermögenslage, die wiederum Grundlage für Wirtschaftlichkeitsanalysen, Investitionsentscheidungen und das kommunale Finanzcontrolling sind.