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Bescheinigung für Kirchenaustritt beantragen

Mit der Bescheinigung über den Austritt aus der Religionsgemeinschaft können Sie die Streichung der Kirchensteuer bei Ihrem zuständigen Finanzamt vornehmen lassen.

Allgemeine Informationen

Ihre Kirchenaustrittserklärung nimmt das Standesamt Ihres Wohnortes entgegen. Die mündliche Erklärung können Sie im Standesamt zur Niederschrift vortragen, eine schriftliche Erklärung muss notariell beglaubigt sein.

Erforderliche Unterlagen

  • gültiger Personalausweis oder Reisepass
  • Taufschein, wenn vorhanden
  • nur bei Abgabe einer schriftlichen Erklärung: notarielle Beglaubigung der Austrittserklärung

Gebühren

  • Entgegennahme der Kirchenaustrittserklärung: 30,00 Euro

Fristen

Die Kirchensteuerpflicht endet mit Ablauf des Monats, in dem der Austritt wirksam wird.

Rechtsgrundlagen

Was sollte ich noch wissen?

Kirchenaustritt bei Kindern und Jugendlichen kann wie folgt erklärt werden:

  • bis zur Vollendung des 7. Lebensjahres: durch gesetzliche Vertreter
  • ab Vollendung des 7. Lebensjahres bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres: durch gesetzlichen Vertreter oder vom Kind selbst mit Einwilligung des gesetzlichen Vertreters
  • ab Vollendung des 12. Lebensjahres: Austrittserklärung durch gesetzlichen Vertreter mit vorheriger Einwilligung des Kindes
  • ab Vollendung des 14. Lebensjahres (Religionsmündigkeit): durch den Jugendlichen selbst, sofern er geschäftsfähig ist

Verfahrensablauf

Für den Kirchenaustritt ist das Standesamt Ihres aktuellen Hauptwohnsitzes zuständig.

Der Kirchenaustritt muss persönlich erklärt werden. Eine Erklärung durch eine bevollmächtigte dritte Person ist nicht möglich.

Für die persönliche Vorsprache beim Standesamt ist zwingend eine Terminvereinbarung erforderlich. Nutzen Sie hierfür die Online-Terminbuchung des Standesamtes.

Alternativ kann der Kirchenaustritt schriftlich erklärt werden. In diesem Fall muss die Erklärung notariell öffentlich beglaubigt werden. Hierfür fallen in der Regel höhere zusätzliche Gebühren nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) an.

Nach Erklärung des Kirchenaustritts erhalten Sie eine beglaubigte Abschrift als Nachweis. Diese kann bei Bedarf gegenüber dem zuständigen Finanzamt vorgelegt werden, damit die Kirchensteuer entsprechend angepasst werden kann.

Unabhängig davon informiert das Standesamt über die Meldebehörde automatisch das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) sowie die jeweilige Religionsgemeinschaft über den Kirchenaustritt.

Voraussetzungen

  • Sie müssen Mitglied einer steuerberechtigten Religionsgemeinschaft sein.

Bearbeitungsdauer

Es erfolgt eine sofortige Bearbeitung, sofern alle erforderlichen Unterlagen vorgelegt werden.

Weitere Informationen

Zuständige Stelle

Gruppe Ehe

AGrLin Frau Sandova

Humboldtstraße 11
39112 Magdeburg

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