Ersatzführerschein beantragen
Teaser
Wenn Ihr Führerschein gestohlen, unleserlich geworden oder vernichtet worden ist, müssen Sie sich einen neuen Führerschein ausstellen lassen.
Allgemeine Informationen
Wenn Ihr Führerschein abhandengekommen oder vernichtet worden ist, beispielsweise durch Diebstahl, Unleserlichkeit oder Verlust, benötigen Sie einen neuen Führerschein, sofern Sie nicht auf die Fahrerlaubnis verzichten. Wenn Sie den Verlust des Führerscheins nicht unverzüglich anzeigen und ein Ersatzdokument beantragen, begehen Sie eine Ordnungswidrigkeit.
Wenn sich Ihr Name geändert hat, müssen Sie sich keinen neuen Führerschein ausstellen lassen. Insbesondere bei Fahrten in das Ausland kann es jedoch sinnvoll sein, im Besitz eines EU-Kartenführerscheins mit aktuellen Angaben zu sein. Wenn Sie eine Namensänderung im Führerschein wünschen, wird Ihnen auf Antrag ein neuer Kartenführerschein ausgestellt.
Gebühren
- Die Gebühr richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).
- Bei Direktversand des Führerscheins an die Wohnanschrift fällt eine zusätzliche Versandgebühr an.
Gebühren (Gebühren)
- Die Grundgebühr beträgt für den neuen (Ersatz-) Führerschein: 35,60 Euro
- Wenn man bis zur Erstellung weiterhin fahren möchte, ist ein vorläufiger Führerschein für 7,70 Euro notwendig.
- Bei Verlust ist eine Eidesstattliche Erklärung abzugeben, die Gebühr beträgt: 30,70 Euro, welche bei Vorlage einer Diebstahlsanzeige (bei der Polizei) nicht fällig wird.
- Die Übersendung des Führerscheines an die Wohnanschrift (Direktversand) ist gegen eine zusätzliche Gebühr von 5,10 Euro möglich.
Rechtsgrundlage(n)
Wichtige Hinweise
- Ausstellung einer vorläufigen Fahrberechtigung ist möglich.