Wiederzulassung für ein Fahrzeug auf einen anderen Halter (Umschreibung) beantragen
Wenn Sie ein Fahrzeug kaufen oder übernehmen, das bereits zugelassen ist, müssen Sie dieses unverzüglich auf Ihren Namen ummelden lassen und gegebenenfalls ein neues Kfz-Kennzeichen beantragen.
Allgemeine Informationen
Möchten Sie ein Kraftfahrzeug kaufen oder übernehmen, das noch auf einen anderen Halter zugelassen ist, muss dieses auf Ihren Namen umgemeldet werden. Sie haben bundesweit die Möglichkeit, die bisherigen Kennzeichen am Fahrzeug beizubehalten.
Die Ummeldung Ihres bereits zugelassenen Kraftfahrzeugs müssen Sie unverzüglich in der örtlichen Zulassungsstelle vornehmen, in deren Bezirk Sie Ihren:
- Hauptwohnsitz,
- Betriebssitz oder
- Ihre Niederlassung haben.
Möchten Sie keinen Gebrauch von der Kennzeichenmitnahme machen, haben Sie auch weiterhin die Option ein neues Kennzeichen zu beantragen. Für ein Wunschkennzeichen fallen zusätzliche Gebühren an.
Hat Ihr Fahrzeug eine Feinstaubplakette, wird diese gegebenenfalls aufgrund neuer Kennzeichen ungültig. Wollen Sie in Umweltzonen fahren und haben keine Ausnahmegenehmigung, sollten Sie bei der Ummeldung auch eine neue Feinstaubplakette beantragen.
Hinweis: Fahrzeuge können auf Privatpersonen und juristische Personen oder Gesellschaften als Fahrzeughalter zugelassen werden, also auch auf:
- Firmen,
- Behörden oder
- Vereine.
Erforderliche Unterlagen
Online-Antragstellung
- Zulassungsdokumente Teil I (ehemals Fahrzeugschein) und Teil II (ehemals Fahrzeugbrief) jeweils mit Sicherheitscode. Die letzte Anmeldung des Fahrzeugs darf nicht länger als 01.01.2018 zurückliegen, damit die notwendigen Sicherheitscodes auf den Zulassungsdokumenten bereits vorhanden sind.
- gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
- gültige Hauptuntersuchung (HU) und ggf. Sicherheitsprüfung (SP)
- Bankverbindung (IBAN)/SEPA-Mandat für den Einzug der Kfz-Steuer der Halterin oder des Halters
- Zur Identifizierung:
- Natürliche Personen benötigen einen Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion, eine eID-Karte oder einen elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) jeweils mit freigeschalteter eID-Funktion inklusive sechsstelliger PIN und Smartphone mit kostenloser „AusweisApp“ oder via Kartenlesegerät. Alternativ kann die BundID mit ELSTER-Zertifikat oder eID/eAT-Authentifizierung verwendet werden.
- Juristische Personen benötigen das Unternehmenskonto BUND mit ELSTER-Zertifikat.
- Drucker zum Ausdrucken des vorläufigen Zulassungsnachweises
- Kennzeichen zur Teilnahme am Straßenverkehr
Antragstellung vor Ort:
- Identitätsnachweis
- Personalausweis oder Pass mit Meldebescheinigung (Original oder amtlich beglaubigte Kopie).
- Falls das Fahrzeug auf ein Unternehmen oder einen Verein mit Sitz oder Niederlassung in Magdeburg zugelassen werden soll: Ausweis(e) der Geschäftsführung/Vereinsführung (Original).
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) / Betriebserlaubnis (bei zulassungsfreien Fahrzeugen)
- gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
- Nachweis einer gültigen Hauptuntersuchung gem. § 29 StVZO
HU-Prüfbericht: Die Vorlage des Prüfberichts über die letzte Hauptuntersuchung ist nur dann erforderlich, wenn sich die Fälligkeit der nächsten HU nicht aus dem Fahrzeugschein bzw. der Zulassungsbescheinigung Teil I ergibt. - SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer
- Für die Antragstellung vor Ort bei Firmen: Auszug aus dem Handelsregister und Gewerbeanmeldung (Original oder beglaubigte Kopie), Ausweis(e) der Geschäftsführung (Original), Ausweis(e) der/des Vertretungsberechtigten
- Für die Antragstellung vor Ort bei Vereinen: Auszug aus dem Vereinsregister (Original oder beglaubigte Kopie), Ausweis(e) der Vereinsführung (Original), Ausweise(e) der/des Vertretungsberechtigten
- Für die Antragstellung vor Ort bei Bevollmächtigung oder Vertretung, auch von Unternehmen oder Vereinen: formlose Vollmacht und Ausweis(e)
Falls Sie nicht persönlich vorbeikommen:
- schriftliche Vollmacht
- Ausweisdokument der Person, die Sie vertritt,
- Ihr Ausweisdokument (außer bei notarieller oder beglaubigter Vollmacht)
- Für die Antragstellung vor Ort bei minderjährigen Haltern: Zustimmung und Ausweis(e) der Erziehungsberechtigten.
In Einzelfällen ist es möglich, Fahrzeuge auf minderjährige Personen zuzulassen.
Gebühren
Je nach Umfang des Zulassungsvorgangs unterschiedlich (für Wunschkennzeichen fallen beispielsweise zusätzliche Kosten an).
Frist
Ummeldung Ihres Kraftfahrzeugs: Unverzüglich
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Die Ummeldung (bei Halterwechsel) können Sie online oder persönlich bei Ihrer örtlich zuständigen Zulassungsbehörde beantragen.
Persönliche Antragstellung:
- Informieren Sie sich bei Ihrer örtlich zuständigen Zulassungsbehörde, ob ein Formular zum Download verfügbar ist. Fragen Sie nach, welche Unterlagen Sie für das Verfahren benötigen.
- Gehen Sie mit dem ausgefüllten Formular sowie den erforderlichen Unterlagen zu Ihrer zuständigen Zulassungsbehörde.
-
Möchten Sie das bisherige Kennzeichen am Fahrzeug behalten, können Sie dies bundesweit tun. Möchten Sie keinen Gebrauch von der Kennzeichenmitnahme machen, können Sie auch weiterhin ein Wunschkennzeichen beantragen.
- Tipp: Wenn Sie neue Kennzeichenschilder benötigen, können Sie sich an private Anbieter wenden. Diese finden Sie meistens in der Nähe der Zulassungsbehörde
- Bei der Zuteilung eines neuen Kennzeichens bringt die Zulassungsbehörde die Plakette (Hauptuntersuchung und neue Stempelplakette) auf Ihrem neuen Kennzeichen an.
- Hat Ihr Fahrzeug eine Feinstaubplakette, wird sie aufgrund neuer Kennzeichen ungültig. Wollen Sie in Umweltzonen fahren und haben keine Ausnahmegenehmigung, sollten Sie bei der Ummeldung auch eine neue Feinstaubplakette beantragen.
Onlineverfahren:
- Rufen Sie das Online-Portal Ihrer örtlich zuständigen Zulassungsbehörde auf.
- Identifizieren Sie sich dort mit Ihrem neuen elektronischen Personalausweis (nPA) oder elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion.
- Geben Sie die notwendigen Daten in die Antragsmaske des Portals ein.
- Bezahlen Sie die Gebühren mittels dem e-Payment-System (Zahlungsmittel je nach zuständiger Zulassungsbehörde unterschiedlich).
-
Sofern bisherige Kennzeichen beibehalten werden:
- Der Antrag wird in Echtzeit automatisiert geprüft.
- Der Zulassungsbescheid wird sofort online bereitgestellt und kann innerhalb von 30 Minuten abgerufen werden.
- Ihr Fahrzeug ist mit dem Abruf des Zulassungsbescheides umgemeldet. Sie können es in Betrieb nehmen.
- Drucken Sie den Zulassungsbescheid aus und führen Sie diesen in Ihrem Fahrzeug bis zum Erhalt der Zulassungsbescheinigung Teil I mit.
- Die Zulassungsbescheinigung Teil I und II sowie ein Informationsschreiben erhalten Sie von Ihrer Zulassungsbehörde per Post.
-
Sofern neue Kennzeichen beantragt werden:
- Der Antrag wird durch eine Sacharbeiterin oder einen Sacharbeiter geprüft.
- Zulassungsbescheid sowie Gebührenbescheid, Zulassungsbescheinigung Teil I und II, die Stempelplakettenträger und der Plakettenträger für die Hauptuntersuchung (HU) zum Aufkleben auf das Kennzeichen erhalten Sie von der Zulassungsbehörde per Post.
- Ihr Fahrzeug ist damit umgemeldet. Nach Erhalt der Zulassungsdokumente können Sie das Fahrzeug in Betrieb nehmen.
Voraussetzungen
- Hauptwohnung in Magdeburg
Sie wohnen in Magdeburg und sind hier gemeldet. Eine Nebenwohnung in Magdeburg reicht nicht aus.
Falls das Fahrzeug auf ein Unternehmen oder einen Verein zugelassen ist, muss das Unternehmen oder der Verein einen Sitz oder eine Niederlassung in Magdeburg haben. - Es dürfen keine Kraftfahrzeugsteuerrückstände von 5 Euro oder mehr beim Hauptzollamt oder KFZ-Gebührenrückstände bei der Landeshauptstadt Magdeburg bestehen.
- Das Fahrzeug muss eine gültige Hauptuntersuchung vorweisen können.
- Für den Online-Antrag: Diese muss im zentralen Fahrzeugregister abrufbar sein
- Für den Online-Antrag: Zulassungsbescheinigung Teil II (ZB Teil II) muss über einen Sicherheitscode verfügen
Ein Halter- und/oder Kennzeichenwechsel per Onlineverfahren ist nur mit einer Zulassungsbescheinigung Teil II (ZB Teil II) möglich, die ab dem 01.10.2017 ausgestellt worden ist. - Für den Online-Antrag: Zulassungsbescheinigung Teil I (ZB Teil I) muss ab dem 01.01.2015 ausgefertigt worden sein
- Für den Online-Antrag: Das Fahrzeug ist nicht länger als sieben Jahre außer Betrieb gesetzt
- Für den Online-Antrag: Online-Ausweisfunktion
Hierfür benötigen Sie:
- Ihren Personalausweis oder Aufenthaltstitel mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID) und der sechsstelligen PIN
- ein externes Kartenlesegerät oder ein modernes Smartphone mit Android- oder iOS-Betriebssystem
- die Software (z.B. die AusweisApp)
- Als juristische Personon benötigen Sie ein Elster-Zertifikat.
- Für den Online-Antrag: Zustimmung zum elektronischen Bezahlverfahren
- Kreditkarte (Visa, Mastercard)
- PayPal
Bearbeitungsdauer
In der Regel keine