Inhalt

Eine steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung benötigen Sie, wenn Sie Ihre steuerliche Zuverlässigkeit nachweisen müssen. Beispielsweise für die Teilnahme an einer öffentlichen Ausschreibung oder für eine Gewerbeanmeldung.

Arten der steuerlichen Unbedenklichkeitsbescheinigung:

  • Ausstellung einer steuerlichen Unbedenklichkeitsbescheinigung zur Beteiligung an öffentlichen Ausschreibungen.

 Die Bescheinigung zur Beteiligung an öffentlichen Ausschreibungen ist kostenfrei und kann von Ihnen per Telefon oder formlos per Fax und Mail beantragen.

  • Ausstellung einer steuerlichen Unbedenklichkeitsbescheinigung zur Vorlage bei Gewerbebehörden im Rahmen der Prüfung der gewerblichen Zuverlässigkeit oder für sonstige Verwendungszwecke.

Formulare für die Online-Beantragung und Online-Bezahlung finden Sie bei den Dokumenten.

Hinweis für die Beantragung einer Niederlassungserlaubnis:

Für die Beantragung einer Niederlassungserlaubnis benötigen Sie eine Bescheinigung in Steuersachen vom Finanzamt Magdeburg.