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Fachdienst Bauordnungsamt und Denkmalschutz

Aktuelles

Müther in Magdeburg

Zu den Werken von Ulrich Müther wurde durch die Untere Denkmalschutzbehörde ein Flyer entwickelt, der diese veranschaulichen möchte.

Fachdienst Bauordnungsamt und Denkmalschutz

 

Hinweise zur Antragsannahme und Antragsbearbeitung:

Die Abgabe und Entgegennahme aller Anträge erfolgt ausschließlich in der
Antragsannahme (Tel.: +49 391 540-5104) 

Auskünfte zum Bearbeitungsstand der Anträge bzw. die Übermittlung der Kontaktdaten des/der zuständigen Baugesuchsprüfers/Baugesuchsprüferin erteilt die Zentrale Antragsannahme unter folgenden Telefonnummern:

(0391) 540 5106

(0391) 540 5110

(0391) 540 5459


Die Bearbeitung der Anträge erfolgt in den Sachgebieten

Nord/Nordwest

Tel. (03 91) 5 40-51 07

Mitte/Ost

Tel. (03 91) 5 40-51 30

Süd/Südost

Tel. (03 91) 5 40-51 27

Werbeanlagen

Tel. (03 91) 5 40-51 29

Baulastenverzeichnis

Tel. (03 91) 5 40-51 69

Vollzugsbeamter

 

Die Antragsformulare können unter nachfolgendem Link heruntergeladen werden:

Formularservice


Möglichkeit der Übergabe digitaler Kopien notwendiger Anträge und Bauvorlagen

Den Antragstellenden wird die Möglichkeit eingeräumt, dem Bauordnungsamt die in den jeweiligen Genehmigungsverfahren erforderlichen Anträge und Bauvorlagen (zusätzlich) digital zu übergeben. 

Dessen ungeachtet bedarf es hinsichtlich aller Anträge und Bauvorlagen weiterhin der Schriftform.

Eine gesetzliche Pflicht zur Einreichung digitaler Unterlagen hinsichtlich der von den Bauaufsichtsbehörden zu prüfenden Genehmigungsverfahren besteht im Land Sachsen-Anhalt derzeit noch nicht.

Die Option der Übergabe von digitalen Kopien notwendiger Anträge und Bauvorlagen bietet jedoch allen am Genehmigungsverfahren Beteiligten die Gelegenheit, Verfahrensabläufe zu optimieren, Ressourcen einzusparen und damit Kosten zu reduzieren.

Im Rahmen der Vorlage digitaler Unterlagen sind die im Merkblatt zur Übergabe von digitalen Kopien notwendiger Anträge und Bauvorlagen  und die in der Übersicht der Dateibezeichnungen für das Einreichen digitaler Kopien (Bauvorlagen) aufgeführten Grundsätze zu berücksichtigen.

Mit der Antragstellung ist eine Übereinstimmungserklärung durch die Bauherrin/den Bauherrn bzw. die bauvorlageberechtigte Entwurfsverfasserin/den bauvorlageberechtigten Entwurfsverfasser abzugeben.

Die Bauaufsichtsbehörde ist nicht verpflichtet, die Übereinstimmung der elektronischen Form mit der Papierform zu überprüfen. Im Falle der Widersprüchlichkeit gilt jeweils die Papierfassung.

Unterschriften/Signaturen auf den elektronischen Bauvorlagen bedarf es nicht, da diese auf den in Papierform eingereichten Unterlagen zu leisten sind.


Aufgaben

  • Bauberatung
  • Erteilung von Baugenehmigungen und Vorbescheiden
  • Genehmigung Werbeanlagen
  • Erteilung von Abweichungen, Ausnahmen und Befreiungen von baurechtlichen Vorschriften und Vorschriften des Gebäudeenergiegesetzes
  • Bearbeitung von Auskunftsersuchen
  • Entgegennahme erforderlicher Bauvorlagen im Rahmen des Genehmigungsfreistellungsverfahrens
  • Bearbeitung der Anzeigeverfahren zur Beseitigung baulicher Anlagen
  • Bauüberwachung 
  • Erstellen, Eintragen und Löschen von Baulasten und Führen des Baulastenverzeichnisses
  • Erteilung von Abgeschlossenheitsbescheinigungen nach dem Wohnungseigentumsgesetz
  • Abnahme Fliegender Bauten
  • Wiederkehrende Prüfung von Versammlungsstätten
  • Prüfung und Bearbeitung der Anzeigeverfahren zu Sonderveranstaltungen innerhalb von Gebäuden
  • Prüfung und Einleitung bauordnungsrechtlicher Maßnahmen
  • Prüfung und Einleitung von Maßnahmen zur Beseitigung von Wohnraummissständen im Sinne des Wohnraumaufsichtsgesetzes

Untere Denkmalschutzbehörde


Die Öffnungszeiten
der unteren Denkmalschutzbehörde sind:

Montag
Nach telefonischer Vereinbarung
Dienstag
09.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 17.30 Uhr
Mittwoch
Nach telefonischer Vereinbarung
Donnerstag
Nach telefonischer Vereinbarung
Freitag
Nach telefonischer Vereinbarung


Frau Laura Onnertz

Fachdienst Bauordnungsamt und Denkmalschutz

Team Untere Denkmalschutzbehörde
Teamleiterin

An der Steinkuhle 6
D-39128 Magdeburg


 

Ulrich Müther in Magdeburg  als Flyer (PDF) zum Download  

Allgemeine Aufgaben:

Allgemeine Aufgaben:

 

Bearbeitung von denkmalrechtlichen Anträgen auf Grundlage des Denkmalschutzgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt vom 21.10.1991 (GVBI. LSA S. 368), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Dritten Investitionserleichterungsgesetzes vom 20. Dezember 2005 (GVBI. LSA S. 769) - DenkmSchG LSA -  Denkmalschutzgesetz

z.B. Anträge auf Instandsetzung, Umgestaltung, Veränderung, Nutzungsänderung oder Beseitigung von Kulturdenkmalen. Ebenso genehmigungspflichtig sind Errichtung, Wegnahme oder Hinzufügen von Anlagen, die das Erscheinungsbild oder die Umgebung eines Kulturdenkmals im Bestand verändern, beeinträchtigen oder zerstören.

Erteilung von denkmalrechtlichen Genehmigungen in Angelegenheiten der Archäologie

Bearbeitung von kommunalen Fördermittelanträgen für Erhalt und Pflege von Kulturdenkmalen

Auskünfte und Erteilung von Bescheinigungen im Sinne der §§ 7i, 10f und 11b des Einkommensteuergesetzes und Gewährung von Zuwendungen für Instandsetzungs- und Instandhaltungsmaßnahmen an Kulturdenkmalen in Zuständigkeit des jeweiligen Bearbeiters.

Zuständigkeiten nach Stadtteilen und räumlicher Gliederung

Stadtteile/Gebiete

  • Altstadt, Salbke, Westerhüsen, Fermersleben
  • Festungsanlagen im gesamten Stadtgebiet
  • Halle Land und Stadt

Bearbeitung: 

Frau Laura Onnertz
Zimmer 314 - Teamleitung
Telefon: +49 391 540-5456 E-Mail: denkmalschutz@stadt.magdeburg.de

Vertretung:

Frau Lysann Gahmig
Zimmer 313
Telefon: +49 391 540 5360

Stadteile/Gebiete

  • Buckau, Hopfengarten, Leipziger Straße (außer Uniklinik), Lemsdorf, Stadtfeld West, Sudenburg
  • Kommunale Fördermittel

Bearbeitung: 

Frau Margot Stieger
Zimmer 341
Telefon: +49 391 540-5349

Vertretung: 

Frau Ulrike Wende
Zimmer 341
Telefon: +49 391 540-5351

Stadtteile/Gebiete

  • Neue Neustadt, Alte Neustadt (außer Wissenschaftshafen), Beyendorf-Sohlen, Beyendorfer Grund, Kreuzhorst, Pechau, Prester, Randau-Calenberge, Zipkeleben, Neu Olvenstedt, Neustädter Feld, Neustädter See, Nordwest, Sülzegrund, Großer Silberberg, Kannenstieg, Barleber See, Uniklinik
  • Bodendenkmalpflege im gesamten Stadtgebiet

Bearbeitung:

Frau Ulrike Wende
Zimmer 341
Telefon: +49 391 540-5351

Vertretung:

Frau Margot Stieger
Zimmer 341
Telefon: +49 391 540-5349

Stadtteile/Gebiete

  • Alt Olvenstedt, Diesdorf, Ottersleben, Stadtfeld Ost, Rothensee, Gewerbegebiet Nord, Industriehafen, Wissenschaftshafen
  • Öffentlichkeitsarbeit

Bearbeitung:

Frau Lysann Gahmig
Zimmer 313
Telefon: +49 391 540 5360

Vertretung:

Frau Irene Lange
Zimmer 313
Telefon: +49 391 540-5236

Stadtteile/Gebiete

  • Herrenkrug, Berliner Chaussee, Brückfeld, Cracau, Werder, Reform
  • Öffentlichkeitsarbeit

Bearbeitung:

Frau Irene Lange
Zimmer 313
Telefon: +49 391 540-5236

Vertretung:

Frau Lysann Gahmig
Zimmer 313
Telefon: +49 391 540 5360

Stadtteile/Gebiete

  • Gartendenkmalpflege im gesamten Stadtgebiet (Parkanlagen und Freiräume)

Bearbeitung:

Frau Tina Teuber
Zimmer 312
Telefon: +49 391 540-5359

Vertretung:

Frau Laura Onnertz
Zimmer 314 - Teamleitung
Telefon: +49 391 540-5456 E-Mail: denkmalschutz@stadt.magdeburg.de

Medien und Informationsdienste

Frau Kareen Krieger
Zimmer 308
Telefon: +49 391 540-5251

Auskünfte und Bescheinigungen: EStG §7i

  • Auskünfte zu Bescheinigungen gemäß §§ 7 i, 10 f und 11 b des Einkommensteuergesetzes (EStG), Schriftliche Zusicherung nach § 38 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) über bescheinigungsfähige Aufwendungen
  • Die fachliche Prüfung der bescheinigungsfähigen Aufwendungen/Zuwendungen erfolgt durch die BaudenkmalpflegerInnen in ihren jeweiligen Zuständigkeitsbereichen

Denkmalinformationssystem Sachsen-Anhalt

Das Denkmalinformationssystem ist das zentrale Fachinformationssystem des Landes Sachsen-​Anhalt für die Denkmalpflege.

Antragsformulare und Downloads

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