Der Flächennutzungsplan als vorbereitender Bauleitplan erfasst Grundlagen und Ziele der baulichen Entwicklung des Stadtgebiets. Er gibt vor, in welcher Weise und zu welchem Zweck (Bebauung, Verkehr, Landwirtschaft, Naturschutz, Forstwirtschaft, Erholung usw.) die vorhandenen Flächen genutzt werden sollen. An der Erarbeitung des Flächennutzungsplanes sind neben den Fachämtern der Stadtverwaltung, die Träger öffentlicher Belange (beispielsweise Ver- und Entsorgungsdienstleister), die benachbarten Gemeinden und - nicht zuletzt - die Bürgerinnen und Bürger der Stadt beteiligt. Die Geltungsdauer des Flächennutzungsplanes erstreckt sich auf einen Zeitraum von mindestens 10 Jahren.
Flächennutzungsplan, Stand: 12/2022
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Der Flächennutzungsplan im PDF-Format
Der Flächennutzungsplan (F-Plan) der Landeshauptstadt Magdeburg wurde seit seiner Aufstellung im Jahre 2001 durch zahlreiche Teiländerungen immer wieder geändert bzw. angepasst. Mittlerweile stimmen die ursprünglich aufgestellten Ziele der Bodennutzung in den diversen Stadtbereichen nicht mehr mit den aktuellen Planungszielen überein. Daher hat die Landeshauptstadt Magdeburg den Beschluss gefasst, den F-Plan neu aufzustellen.
Die Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes wird noch mehrere Jahre in Anspruch nehmen. Bis dahin sollen Änderungen im derzeit wirksamen Flächennutzungsplanes vorgenommen werden, wie z. B. Änderungen gemäß § 8 (3) BauGB im Parallelverfahren mit der Bebauungsplanung.
Weiterhin soll die Anpassung des F-Planes im Wege der Berichtigung vorgenommen werden für die zwischenzeitlich rechtskräftigen Bebauungspläne (B-Pläne), die gemäß § 13 a (2) Nr. 2 BauGB durchgeführt worden sind. Bei solchen B-Plänen ersetzt das B-Planverfahren das eigentlich notwendige Verfahren zur parallelen Änderung des F-Planes. Ein F-Planänderungsverfahren, ein gesonderter Feststellungsbeschluss und eine Genehmigung durch die obere Behörde sind somit nicht erforderlich.
Die letzte Änderung des Flächennutzungsplanes der Landeshauptstadt Magdeburg ist die 22. Änderung »Ottersleber Chaussee / Am Hopfengarten« im Parallelverfahren zum Bebauungsplan Nr. 431-1A, 5. Änderung »Ottersleber Chaussee / Am Hopfengarten«.
Die Bekanntmachung über die Genehmigung der 22. Änderung erfolgte im Amtsblatt Nr. 35 /22 am 23.12.2022.
Übersicht der Änderungen im PDF-Format