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E-Scooter - Welche Verhaltensregeln gelten ?
Achten Sie beim Abstellen darauf, dass niemand behindert wird. Ein abgestellter E-Scooter darf weder den Verkehr noch andere Verkehrsteilnehmer behindern. Sie werden abgestellt wie Fahrräder. Die Anbieter informieren Sie gern über Abstellmöglichkeiten. Es gelten grundsätzlich die Parkvorschriften und Sanktionen wie für Radfahrer.
© Landeshauptstadt Magdeburg, Mario Schröter -
E-Scooter - Welche Verhaltensregeln gelten ?
Wer E-Scooter fährt, muss Radverkehrsanlagen, d.h. Radwege und Radfahrstreifen nutzen. Passen Sie Ihre Geschwindigkeit an und ermöglichen Sie dem schnelleren Radverkehr das Überholen. Nur wenn Radverkehrsanlagen fehlen, darf auch die Fahrbahn benutzt werden. Hierbei ist möglichst weit rechts zu fahren. Auch Fahrradstraßen dürfen genutzt werden.
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E-Scooter - Welche Verhaltensregeln gelten ?
E-Scooter sind Kraftfahrzeuge. Deshalb und weil sie aufgrund ihrer Geschwindigkeit Gehende gefährden können, darf man mit Ihnen nicht auf Gehwegen oder in Fußgängerzonen fahren (Freigabe erfolgt durch eine Ausschilderung). Wer dies dennoch tut, begeht eine Verkehrsordnungswidrigkeit und muss mit einem Bußgeld rechnen. Auf Gehwegen und in Fußgängerzonen darf mit abgeschaltetem Motor geschoben werden.
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E-Scooter - Welche Verhaltensregeln gelten ?
Es dürfen keine weiteren Personen mitgenommen werden. Eine zweite Person mitzunehmen ist nicht erlaubt. Aufgrund der Fahrphysik wird das Bremsen, Lenken und Abbiegen zur Herausforderung. Sicheres Fahren ist nicht mehr möglich. Wer sich nicht an diese Vorgabe hält, handelt ordnungswidrig und muss ebenfalls mit einem Bußgeld rechnen.
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E-Scooter - Welche Verhaltensregeln gelten ?
Kein Alkohol oder berauschende Mittel ! Wer mit 0,5 bis 1,09 Promille fahruntüchtig wird, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Wer mit mindestens 1,1 Promille Alkohol im Blut fährt, begeht eine Straftat. Übrigens: Eine Straftat kann bereits vorleigen, wenn man mit 0,3 Promille Blutalkoholkonzentration den E-Scooter nutzt und dabei fahrauffällig wird. In der Probezeit und unter 21 Jahren gilt das absolute Alkoholverbot ! Es gelten die gleichen Vorschriften für Kraftfahrzeugführer bei Bußgeldern.
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