Inhalt
  • Vorlage eines Konzeptes zur fachlichen Ausrichtung der „Fachstelle Suchtprävention“ unter Berücksichtigung
    • der Suchtpräventionsfachförderrichtlinie des Landes Sachsen-Anhalt in Verbindung mit dem Konzept „Fachstellen für Suchtprävention im Land Sachsen –Anhalt – Arbeitsauftrag und Tätigkeitsbeschreibung“
    • des „Konzeptes zur Suchtbekämpfung und Suchtprävention in der Landeshauptstadt Magdeburg ab 2022“
  • Umsetzung der Zuwendungsvoraussetzungen gemäß der Suchtpräventionsfachförderrichtlinie des Landes Sachsen-Anhalt in Bezug auf
    • die Qualifikation der Fachkraft – abgeschlossene Hochschulausbildung im Bereich Soziale Arbeit, Gesundheitsmanagement, Pädagogik, Psychologie oder vergleichbare Studiengänge bzw. andere Abschlüsse, wenn das geforderte Fachwissen und langjährige Berufserfahrung im Bereich der Suchtprävention oder Suchtkrankenhilfe nachweisbar sind
    • fundierte Kenntnisse der Fachkraft zur Suchtentstehung und Suchtkrankenhilfe
    • fundierte Methodenkenntnisse der Suchtprävention
  • Darstellen der Kooperation und Vernetzung mit der Fachstelle Suchtprävention im Suchtberatungszentrum I
  • Informationen zum potentiellen Träger und Nachweis bisheriger Erfahrungen bzw. Aktivitäten im Rahmen suchtpräventiver Arbeit und im Umgang mit Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen
  • Vorlage eines Kosten- und Finanzierungsplanes für die Jahre 2023 bis 2026

Der Träger der Fachstelle ist verpflichtet, sich an der Finanzierung der Fachstelle Suchtprävention mit einem angemessenen Eigenanteil zu beteiligen. Die Gesamtfinanzierung der Fachstelle erfolgt zuzüglich kommunaler Mittel durch die Landeshauptstadt Magdeburg.