Gute bestehende Grundvoraussetzungen für Radverkehr ... aber erhebliche Defizite im Detail
Dazu zählt ein, im Vergleich zu anderen Großstädten ausgedehntes Radverkehrsnetz, das auch für den Radtourismus attraktiv ist. Zahlreiche für den Radverkehr freigegebene Grünverbindungen sowie eine kompakte und durchmischte Stadtstruktur mit geringen Steigungen sind weitere günstige Faktoren. Zu einer Vielzahl wichtiger Ziele können Menschen auf dem Fahrrad aus den meisten Teilen der Stadt mit relativ geringem Aufwand gelangen. Bei einer Distanz unterhalb von 5 km sind sie mit dem Fahrrad oft schneller als mit dem Auto erreichbar. Der Radverkehrsanteil im Modal Split hat sich in Magdeburg innerhalb der vergangenen 12 Jahre nahezu verdoppelt. Fast ein Viertel aller Wege zum Arbeitsplatz werden mit dem Fahrrad zurückgelegt.
Im Detail bestehen jedoch zugleich erhebliche Beeinträchtigungen für Menschen, die in Magdeburg per Rad unterwegs sind. Das betrifft hauptsächlich den beträchtlichen Instandsetzungs- und Ergänzungsbedarf an den Radverkerkehrsanlagen. Fehlende Lückenschlüsse, Engpässe sowie unzureichende Sicherheitsabstände auf zahlreichen Abschnitten des Radverkehrsnetzes sind mit Beeinträchtigungen und Unfallrisiken verbunden. Verglichen mit dem Autoverkehr sind Personen auf dem Fahrrad in vielerlei Hinsicht nicht nur benachteiligt sondern erhöhten Unfallrisiken ausgesetzt.
Verbesserungsbedarf für rollenden Verkehr und für Abstellmöglichkeiten
Mit Blick auf die Stärkung des Umweltverbundes und die zu erwartende weitere Zunahme des Radverkehrs ergeben sich somit zahlreiche Herausforderungen. Nicht nur die Infrastruktur für den "rollenden" Verkehr ist fortlaufend instandzusetzen und entsprechend bestehenden Regelwerken umzurüsten mit dem Ziel einer Minderung von Sicherheits- und Unfallrisiken. Ebenso müssen auch Radabstellmöglichkeiten erweitert, verbessert und mit Blick auf die zunehmende Zahl hochpreisiger Fahrräder witterungsgeschützt und diebstahlsicher umgebaut oder neu errichtet werden.
Strategien
- Rad_01: Die LHMD wird das bestehende Radverkehrsnetz weiterbauen und – soweit erfor-derlich – Schritt für Schritt regelkonform umrüsten. Hierbei gilt der Verringerung von Engstellen und Lückenschlüssen sowie der Vermeidung häufig wechselnder Füh-rungen von Radverkehrsanlagen besonderes Augenmerk. Besonders entlang von Hauptverkehrsstraßen und Sammelstraßen sind nach und nach getrennte Radver-kehrsanlagen einzurichten und derzeit noch auf Gehwegen geführter Radverkehr schrittweise zu verlagern (siehe Kapitel „Verkehrssicherheit / Verkehrskultur“ VSi_07).
- Rad_02: Priorität hat dabei die schrittweise Umsetzung sicherheitsorientierter Maßnahmen. Dies betrifft die Markierung durchgehender Radstreifen entlang wichtiger Straßen, die Festlegung einer Maximalgeschwindigkeit von 30 km/h für den MIV bei Einrichtung von Schutz-/ bzw. Angebotsstreifen sowie die Schaffung aufgeweiteter Aufstellstreifen und vorgezogener Haltelinien für den Radverkehr vor Lichtsignalanlagen.
- Rad_03: In diesem Kontext wird die LHMD ein stadtweites Mängel- bzw. Schadenskataster für die bestehenden Radverkehrsanlagen in Zusammenarbeit mit Verbänden (ADFC) und anderen Fachleuten (Unfallkommission) erarbeiten.
- Rad_04: Die LHMD veranlasst bei der Umgestaltung von Kopfsteinpflaster-Straßen in Wohn-quartieren den Bau durchgehend erschütterungsfrei befahrbarer Streifen für den Radverkehr.
- Rad_05: Die LHMD ist bestrebt, das gesamte Radverkehrsnetz barrierefrei zu gestalten. An sämtlichen Knotenpunkten, Querungen oder Einmündungen sind demnach Bordab-senkungen mit „Höhe 0“ vorzusehen (Maßnahme Nr. 55).
- Rad_06: Die LHMD qualifiziert die bestehende Radverkehrskonzeption, um eine attraktive und sichere Erreichbarkeit von Unternehmensstandorten für den Radverkehr zu gewähr-leisten.
- Rad_07: Die LHMD wird den Umbau von Knotenpunkten so gestalten, dass sie mit dem Fahrrad einfach, übersichtlich und damit sicher zu befahren und zu überqueren sind. Um Unfall-risiken zu vermeiden, muss bereits vor Einfahrt in den Knotenpunkt die Radverkehrs-führung für Menschen hinter dem Steuer klar erkennbar sein. Dies ist z.B. durch farbige Markierung von Radfahrstreifen und Abbiegespuren für den Radverkehr zu gewähr-leisten (siehe Kapitel „Verkehrssicherheit / Verkehrskultur“ VSi 09)
- Rad_08: Die LHMD wird bei der Planung und Einrichtung von Baustellen die Belange des Rad-verkehrs angemessen berücksichtigen durch entsprechende Führung bzw. Umleitung von Radwegen unter Beachtung von Sicherheitsabständen (siehe Kapitel „Verkehrs-management“ VMa 09).
- Rad_09: Die LHMD setzt sich in Gesprächen mit lokalen Unternehmen dafür ein, dass sie be-darfsgerechte und ausreichende Radabstellanlagen sowie Umkleide- und Duschmög-lichkeiten für Beschäftigte einrichten, die mit dem Fahrrad zum Arbeitsplatz gelangen.
- Rad_10: Die LHMD wird im Zuge der Aktualisierung der Radverkehrskonzeption die Festle-gung und Freihaltung von Radverkehrskorridoren innerhalb des Stadtgebietes für ortsteilverbindende und regionale Radschnellverbindungen vorsehen – letztere ggf. in Abstimmung mit benachbarten Kommunen und Landkreisen. Als Grundlage dafür ist ein gesamtstädtisches Konzept vernetzter Fahrradstraßen sowie Radschnellverbin-dungen – auch unter Berücksichtigung ihrer Nutzung durch E-Bikes – zu erarbeiten (Maßnahme Nr. 86).
- Rad_11: Im Vorgriff darauf bereitet die LHMD den Bau einer ersten Radschnellverbindung ins Stadtumland vor.
- Rad_12: Die LHMD veranlasst die Aufstellung, Aktualisierung und Umsetzung stadtweiter Schulradwegepläne unter Einbeziehung von Schulen, Schulkindern, Eltern sowie ex-ternem Sachverstand (Maßnahme Nr. 33).
- Rad_13: Um die Nutzbarkeit des Radverkehrsnetzes auch im Winter zu gewährleisten, wird die LHMD die Schneeräumung auf den wichtigsten Strecken in gleicher Weise wie die auf den Straßen veranlassen.
- Rad_14: Die LHMD veranlasst die Freigabe sämtlicher geeigneter Einbahnstraßen für die Fahr-radnutzung im Zwei-Richtungsverkehr (Maßnahme Nr. 54).
- Rad_15: Die LHMD wird unter Einbeziehung entsprechenden Sachverstandes die Erstellung und Umsetzung eines Wegeleitsystems für den Radverkehr mit Hinweisen zu mar-kanten Zielen und Angabe geeigneter Routen und Entfernungen in die Wege leiten (siehe Kapitel „Verkehrsmanagement“ VMa_13).
- Rad_16: Die LHMD wird an wichtigen Schnittstellen des ÖPNV, an öffentlichen Einrichtungen, Schulen und Sportstätten Radabstellanlagen in nicht mehr als 100 m Entfernung ein-richten. Die Anlagen müssen den Anforderungen an Witterungs- und Diebstahlschutz genügen. Falls erforderlich, erfolgt dies in Abstimmung mit den für den Betrieb Ver-antwortlichen (siehe Kapitel „Verkehrsmanagement“ VMa_13; Maßnahme Nr. 38).
- Rad_17: Die LHMD wird Zug um Zug die Montage von Halte- bzw. Anlehnbügeln für beque-men Stop an Lichtsignalanlagen veranlassen.
- Rad_18: Die LHMD verstärkt ihre auf unterschiedliche Zielgruppen ausgerichtete Öffentlich-keitsarbeit zum Thema Radverkehr. Im Fokus stehen dabei insbesondere Schüle-rinnen und Schüler, Beschäftigte und Menschen, die als Gäste mit dem Fahrrad in der Stadt unterwegs sind. Ziel ist es, auf unterschiedlichen Ebenen – u.a. in den so-zialen Netzwerken – für den Radverkehr als umweltfreundliche und sichere Mobilitäts-alternative zu werben und damit den Anteil des Radverkehrs weiter zu erhöhen.